Am 22. November wird die Ratsversammlung über die Neufassungen der Satzungen zur Abfallwirtschaft und zur Straßenreinigung am 1. Januar 2019 entscheiden.
Die Kosten für die Abfallwirtschaft steigen voraussichtlich im Jahr 2019 gegenüber dem Vorjahr um 3 Millionen Euro auf etwa 44,8 Millionen Euro und im Jahr 2020 gegenüber 2019 um 2,17 Millionen Euro auf etwa 47 Millionen Euro. Ursache sind steigende Abfallmengen und erhöhte Entsorgungs- und Personalkosten. Zudem sind kontinuierliche Investitionen in den Fuhrpark und in die Technik notwendig.
Wöchentliche und 14-tägige Entsorgung
"Ab 2019 erweitern wir unser Dienstleistungsangebot und reagieren damit auf die Wünsche der Kunden und auf die Herausforderungen, die eine wachsende Stadt mit sich bringen", erläutert Thomas Kretzschmar, Erster Betriebsleiter des Eigenbetriebs Stadtreinigung Leipzig. So besteht die Möglichkeit, dass anschlusspflichtige Grundstückseigentümer ab nächstem Jahr eine wöchentliche Entsorgung des Bio- und Restabfalls beantragen können.
"Wer den wöchentlichen Entsorgungsrhythmus beantragt, kann auch das Mindestbehältervolumen anpassen", erklärt Elke Franz, Kaufmännische Betriebsleiterin. "Mit der wachsenden Einwohnerzahl verdichtet sich auch die Bebauung und daher fehlt oft der Platz, um ausreichendes Abfallbehältervolumen für den 14-tägigen Entsorgungsturnus bereitzustellen." Statt der 20 Liter beim Restabfall und 10 Liter beim Bioabfall für die 14-tägliche Entleerung, sind bei der wöchentlichen Entsorgung pro Person nur noch 10 Liter beim Restabfall und 5 Liter beim Bioabfall vorzuhalten.
Die Leerungsgebühr für Restabfall sinkt für einen 80-Liter-Behälter um 0,14 Euro sowie für einen 120-Liter-Behälter um 0,45 Euro pro Leerung. Für die übrigen Behälter steigt sie um 0,23 Euro bis 2,78 Euro pro Leerung. Wird der Turnus auf wöchentlich geändert, sind zwei Leerungen pro Quartal Pflicht. Die monatliche Verwertungsgebühr bei regulärer 14-täglicher Entsorgung für die einzelnen Behälterarten steigt um 0,05 Euro bis 0,23 Euro. Sie ist bei Umstellung auf wöchentliche Leerung doppelt so hoch. "Die Höhe der monatlichen Biotonnenfestgebühr richtet sich nach dem vereinbarten Turnus", sagt Elke Franz. "Die Biotonne wird zwischen 0,09 Euro und 0,35 Euro pro Monat teurer, wenn sie regulär aller 14 Tage zur Leerung bereitgestellt wird. Erfolgt eine Umstellung auf wöchentliche Entsorgung, verdoppelt sich die monatliche Festgebühr."
Entsorgung von Kleinelektroaltgeräten
Ab 2019 dürfen die Leipzigerinnen und Leipziger kleine Elektroaltgeräte nicht mehr in der Gelben Tonne plus entsorgen. "Mit Inkrafttreten des Verpackungsgesetzes zum 1. Januar 2019 ist die bisher in Leipzig erfolgte gemeinsame Erfassung von Elektrokleingeräten mit Verpackungsabfällen und stoffgleichen Nichtverpackungsabfällen nicht mehr zugelassen", ergänzt Thomas Kretzschmar. Diese können auf den Wertstoffhöfen oder im Handel abgegeben werden.
Die einzelnen Gebührensätze der Abfallwirtschaft
Leerungsgebühr
Die Leerungsgebühr ist nur zu zahlen, wenn ein Restabfallbehälter tatsächlich geleert wird, wobei pro Quartal eine Leerung beim 14-tägigen Entsorgungsturnus beziehungsweise zwei Leerungen beim wöchentlichen Turnus Pflicht sind.
- 60-Liter-Behälter: Gebühren 2019/20 pro Leerung 4,03 Euro (2018: 3,76 Euro). Änderung: +0,27 Euro
- 80-Liter-Behälter: Gebühren 2019/20 pro Leerung 4,65 Euro (2018: 4,79 Euro). Änderung: -0,14 Euro
- 120-Liter-Behälter: Gebühren 2019/20 pro Leerung 5,59 Euro (2018: 6,04 Euro). Änderung: -0,45 Euro
- 240-Liter-Behälter: Gebühren 2019/20 pro Leerung 8,55 Euro (2018: 8,32 Euro). Änderung: +0,23 Euro
- 1.100-Liter-Behälter: Gebühren 2019/20 pro Leerung 35,83 Euro (2018: 33,05 Euro). Änderung: +2,78 Euro
Verwertungsgebühr
Die Verwertungsgebühr ist als Festgebühr die Gegenleistung für die Vorhaltung der unterschiedlichsten Sammelsysteme und die Entsorgung von Sperrmüll, Schadstoffen, Schrott, Elektroaltgeräten und Druckerzeugnisabfällen, für den Kommunalanteil an der Gelben Tonne plus. Sie beinhalten außerdem die Fixkosten für die Vorhaltung der Bioabfallsammlung über die Biotonne. Finanziert werden über die Verwertungsgebühr auch die Wertstoffhöfe der Stadt Leipzig.
14-tägige Abholung
- 60-Liter-Behälter: Gebühren 2019/20 pro Monat 3,36 Euro (2018: 3,31 Euro). Änderung: +0,05 Euro
- 80-Liter-Behälter: Gebühren 2019/20 pro Monat 4,17 Euro (2018: 4,11 Euro). Änderung: +0,06 Euro
- 120-Liter-Behälter: Gebühren 2019/20 pro Monat 5,38 Euro (2018: 5,26 Euro). Änderung: +0,12 Euro
- 240-Liter-Behälter: Gebühren 2019/20 pro Monat 10,99 Euro (2018: 10,84 Euro). Änderung: +0,15 Euro
- 1.100-Liter-Behälter: Gebühren 2019/20 pro Monat 50,32 Euro (2018: 50,09 Euro). Änderung: +0,23 Euro
Neu: wöchentliche Abholung
- 60-Liter-Behälter: Gebühren 2019/20 pro Monat 6,73 Euro
- 80-Liter-Behälter: Gebühren 2019/20 pro Monat 8,35 Euro
- 120-Liter-Behälter: Gebühren 2019/20 pro Monat 10,76 Euro
- 240-Liter-Behälter: Gebühren 2019/20 pro Monat 21,97 Euro
- 1.100-Liter-Behälter: Gebühren 2019/20 pro Monat 100,65 Euro
Biotonnenfestgebühr
14-tägige Abholung
- 60-Liter-Biotonne: Festgebühr 2019/20 pro Monat 2,72 Euro (2018: 2,63 Euro). Änderung: +0,09 Euro
- 120-Liter-Biotonne: Festgebühr 2019/20 pro Monat 5,44 Euro (2018: 5,26 Euro). Änderung: +0,18 Euro
- 240-Liter-Biotonne: Festgebühr 2019/20 pro Monat 10,87 Euro (2018: 10,52 Euro). Änderung: +0,35 Euro
Neu: wöchentliche Abholung
- 60-Liter-Biotonne: Festgebühr 2019/20 pro Monat 5,44 Euro
- 120-Liter-Biotonne: Festgebühr 2019/20 pro Monat 10,87 Euro
- 240-Liter-Biotonne: Festgebühr 2019/20 pro Monat 21,75 Euro
Änderung Straßenreinigungsgebührensatzung
Die Kosten für die Straßenreinigung erhöhen sich im Jahr 2019 gegenüber dem Vorjahr voraussichtlich um 502.000 Euro auf rund 17,4 Millionen Euro. Für das Jahr 2020 wird im Vergleich zu 2019 eine Steigerung der Gesamtkosten um 356.000 Euro auf etwa 17,7 Millionen Euro erwartet. Auch hier sind steigende Personal- und Materialkosten die Ursache. Die gestiegenen Kosten werden auf die Straßenfrontlänge und die Reinigungsklassen umgelegt. Durch die Erhöhung der zu veranlagenden Frontmeterlänge von durchschnittlich 287.326 Metern im Gehwegbereich und 617.851 Metern im Fahrbahnbereich steigen die Gebührensätze jedoch nur geringfügig um circa 1 Prozent. Gegenüber dem Jahr 2018 steigt die Teilgebühr für die Gehwegreinigung pro Straßenfrontmeter und Reinigung um 0,48 Cent. Die Teilgebühr für die Fahrbahnreinigung steigt um 0,03 Cent an. Das führt zu einem Anstieg der Jahresgebühr pro Frontmeter in allen Reinigungsklassen je nach Reinigungshäufigkeit zwischen 0,01 Euro (Reinigungsklasse A0) und 1,32 Euro (Reinigungsklasse E5).
- Reinigungsklasse A 0: Gebühren 2019/20 pro Jahr 3,14 Euro (2018: 3,13 Euro). Änderung: +0,01 Euro
- Reinigungsklasse A 1: Gebühren 2019/20 pro Jahr 7,73 Euro (2018: 7,46 Euro). Änderung: +0,27 Euro
- Reinigungsklasse B 0: Gebühren 2019/20 pro Jahr 6,28 Euro (2018: 6,25 Euro). Änderung: +0,03 Euro
- Reinigungsklasse B 1: Gebühren 2019/20 pro Jahr 10,87 Euro (2018: 10,59 Euro). Änderung: +0,28 Euro
- Reinigungsklasse C 0: Gebühren 2019/20 pro Jahr 9,42 Euro (2018: 9,38 Euro). Änderung: +0,04 Euro
- Reinigungsklasse C 1: Gebühren 2019/20 pro Jahr 14,01 Euro (2018: 13,72 Euro). Änderung: +0,29 Euro
- Reinigungsklasse C 3: Gebühren 2019/20 pro Jahr 23,18 Euro (2018: 22,39 Euro). Änderung: +0,79 Euro
- Reinigungsklasse E 5: Gebühren 2019/20 pro Jahr 38,64 Euro (2018: 37,32 Euro). Änderung: +1,32 Euro
- Reinigungsklasse Z 1: Gebühren 2019/20 pro Jahr 4,59 Euro (2018: 4,34 Euro). Änderung: +0,25 Euro
- Reinigungsklasse Z 5: Gebühren 2019/20 pro Jahr 23,93 Euro (2018: 21,69 Euro). Änderung: +1,24 Euro
- Reinigungsklasse Y 0: Gebühren 2019/20 pro Jahr 1,57 Euro (2018: 1,56 Euro). Änderung: +0,01 Euro