Von der neuen Verordnung sind alle Gewerbetreibenden betroffen, die Abfälle sammeln, befördern, handeln oder makeln.
Neu ist jedoch, dass erstmalig auch Gewerbetreibende durch die Verordnung erfasst werden, welche im Rahmen wirtschaftlicher Unternehmen mit Abfällen umgehen, z. B. Handwerks- oder Dienstleistungsbetriebe, deren gewerbliche Tätigkeit aber nicht auf den Umgang mit Abfällen gerichtet ist. Diese Firmen haben nun für diese Tätigkeiten eine Anzeige gemäß § 53 Kreislaufwirtschaftsgesetz bei der an ihrem Hauptsitz zuständigen Abfallbehörde zu erstatten.
Ordnungdwidrigkeit vorbeugen
"Umgang mit Abfällen im Rahmen wirtschaftlicher Unternehmen" bedeutet, dass durch die Ausübung der gewerblichen Tätigkeit Abfälle entstehen und diese selbst gesammelt und zunächst zum eigenen Betriebsgrundstück oder direkt zur Entsorgungsanlage befördert werden. Allerdings darf dies keinen unverzichtbaren oder wesentlichen Bestandteil der angebotenen Leistungspalette des Betriebes darstellen. Bei einem Umgang mit weniger als zwei Tonnen an gefährlichen Abfällen oder weniger als 20 Tonnen an nicht gefährlichen Abfällen pro Kalenderjahr entfällt die Anzeigepflicht. In diesem Fall muss nichts veranlasst werden.
Gewerbetreibende mit Hauptsitz in Leipzig, die ab dem 01. Juni mit Abfällen im Rahmen wirtschaftlicher Unternehmen umgehen und dies dem Amt für Umweltschutz (SG Abfall-/Bodenschutzbehörde) der Stadt Leipzig nicht angezeigt haben, begehen eine Ordnungswidrigkeit.
Anzeige online möglich
Die Anzeige kann einfach und unkompliziert auf elektronischem Wege erfolgen. Seit einigen Tagen steht hierfür die Internetseite www.eaev-formulare.de der Länder zur Verfügung. Alternativ kann auch das durch das Amt für Umweltschutz bereitgestellte Formular genutzt werden. Dieses steht unter www.leipzig.de/formulare (Formulare nach Ämtern und Einrichtungen/Amt für Umweltschutz) zum Download zur Verfügung. Weiterhin sind der Anzeige die Gewerbeanmeldung und - sofern ein Eintrag erfolgt ist - ein Auszug aus dem Handels-, Vereins- oder Genossenschaftsregister beizufügen.
Weitere Informationen
Sachgebiet Abfall-/Bodenschutzbehörde
Rufnummer 0341 123-1660
E-Mail umweltschutz@leipzig.de