Im Erwachsenensport ist ab 1. Juli 2015 eine leichte Steigung der Nutzungsentgelte um 1,50 Euro pro Übungszeiteinheit geplant, die wie bisher nach dem Kinder- und Jugendanteil im Verein gestaffelt ist. Auch für freie Schulen und Behörden, die soziale, bildende oder hoheitliche Aufgaben wahrnehmen, ist eine Erhöhung um 1,50 Euro vorgesehen. Der Subventionsgrad bewegt sich je nach Kinder- und Jugendanteil im Verein bzw. je nach Gruppeneinordnung zwischen knapp 94 und 73 Prozent.
Der organisierte Kinder- und Jugendsport soll kommunale Sportstätten (außer Bäder) auch weiterhin entgeltfrei nutzen können. Damit wird der politischen Leitlinie entsprochen, Kinder- und Jugendsport umfassend zu unterstützen und dadurch nachhaltig familienfreundlich zu sein.
Darüber hinaus ist eine bürokratische Erleichterung bezüglich der Nutzungszeiten in den Schulferien geplant. Die bisher übliche Beantragung fällt bei einer periodischen Nutzung weg.
Für kommerzielle Nutzungen soll es künftig keine Vergünstigungen mehr geben, sondern der Kostensatz von 39 Euro pro Zeiteinheit bezahlt werden.