Voraussetzung für einen Betreuungsvertrag sowohl in den kommunalen Einrichtungen als auch in denen freier Trägerschaft ist künftig eine Bedarfsanmeldung.
Elternaccount als ein Weg der Bedarfsanmeldung
Dafür wird das Kita-Online-Portal um die Möglichkeit erweitert, einen Elternaccount anzulegen. Mit der Angabe der persönlichen Daten im Elternaccount kann die Bedarfsanmeldung direkt an die Stadt Leipzig übermittelt werden.
Der Leiter des Amtes für Jugend, Familie und Bildung, Dr. Nicolas Tsapos, erklärt: "Neu ist auch, dass die Eltern in ihrem Account bis zu fünf Wunscheinrichtungen benennen können."
Daten für die Verwaltung
Die Daten des Elternaccounts werden für den Reservierungsprozess und die Vertragsverwaltung in den Einrichtungen genutzt. Freie bzw. frei werdende Plätze in Kindertageseinrichtungen und bei Kindertagespflegepersonen (Tagesmütter / Tagesväter) werden weiterhin in der Regel durch die Einrichtungen / Tagespflegepersonen selbst bzw. durch deren Träger vergeben. Übersteigt die Zahl der Betreuungswünsche die freien Platzkapazitäten, werden die Plätze in kommunalen als auch Einrichtungen freier Träger nach Prioritäten vergeben.
Bereits geschlossene Betreuungsverträge von Bedarfsanmeldung ausgenommen
Ausgenommen von dieser Regelung sind alle bereits abgeschlossenen Betreuungsverträge in den Kindertageseinrichtungen und Kinderpflegestellen.