Am 1. Januar dieses Jahres sind wichtige Änderungen in der Pflege in Kraft getreten. Fünf neue Pflegegrade haben die bisherigen Pflegestufen abgelöst, es wird mehr auf die Fähigkeiten des Pflegebedürftigen geschaut als auf seine Defizite. Auch die Höhe des Pflegegeldes wurde neu geregelt.
Fünf neue Pflegegrade haben die bisherigen drei Pflegestufen abgelöst. "Jetzt wird das Augenmerk nicht mehr darauf gelegt, welche Defizite der zu Pflegende hat, sondern geschaut, welche Fähigkeiten er hat, wie selbstständig er sein Leben noch gestalten kann", erläutert Stefan Adams von der Abteilung Wirtschaftliche Sozialhilfe im Sozialamt. Wurde bisher fast ausschließlich der körperliche Zustand begutachtet, steht jetzt die Selbstständigkeit im Alltag im Mittelpunkt. Dadurch können auch demenzkranke und psychisch beeinträchtigte Menschen gleichberechtigte Leistungen wie körperlich eingeschränkte Menschen erhalten.
Zur Begutachtung gehören sechs Module, darunter Mobilität, Haushaltsführung, kognitive und kommunikative Fähigkeiten oder Umgang mit krankheits-/ therapiebedingten Anforderungen und Belastungen. Wer bereits Leistungen aus der Pflegeversicherung erhalten hat, wird automatisch in das neue System der Pflegegrade überführt und das Pflegegeld automatisch in der neuen Höhe ausgezahlt. "Es gibt keine Schlechterstellung", hebt Petra König von der Wirtschaftlichen Sozialhilfe im Sozialamt hervor.
Informationen und Hilfe
Sachsen hat sich im Gegensatz zu vielen anderen Bundesländern entschlossen, keine Pflegestützpunkte einzurichten. So führt der erste Weg, um Informationen zu Hilfsangeboten zu bekommen oder Leistungen für die Pflege zu beantragen, immer zur zuständigen Pflegekasse, die bei jeder Krankenkasse eingerichtet worden ist. Sie ist gesetzlich verpflichtet, sowohl die pflegebedürftige Person als auch pflegende Angehörige persönlich zu beraten.
Zusätzliche Leistungen für finanziell schwächer Gestellte
Sollten bei finanziell schwächer gestellten Menschen die finanziellen Leistungen der Pflegekasse nicht ausreichen, können sich die Betroffenen oder ihre Angehörigen an das Sozialamt wenden, um ergänzende Leistungen zur Pflege zu beantragen. "Hier ist die Abteilung Wirtschaftliche Sozialhilfe eine gute Anlaufstelle", weiß Stefan Adams. Der Soziale und pflegerische Fachdienst übernimmt dann die Bedarfsermittlung für die individuelle Gestaltung der Hilfe zur Pflege. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beraten und unterstützen außerdem zu weiteren Angeboten der pflegerischen und hauswirtschaftlichen Versorgung.
Zu erreichen ist die Abteilung Wirtschaftliche Sozialhilfe telefonisch unter 0341 123-4523 oder per E-Mail an wiso@leipzig.de.
Informationsveranstaltung
Über die neuen Pflegegrade informiert auch ein Vortrag, den das Pflegenetzwerk Leipzig e. V. am 2. Februar 2017 anbietet. Er beginnt um 15 Uhr im Listhaus, Rosa-Luxemburg-Straße 27. Der Eintritt ist frei. Anmeldung unter Telefon 0800 5832411.