Kopien und Arbeitshefte sind an Leipziger Schulen künftig kostenfrei. Diese Neuregelung geht auf Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Bautzen (OVG) zurück, das nun rechtskräftig geworden ist.
Das OVG hatte in seinem Urteil vom 17. April diesen Jahres entschieden, dass die Kommunen als Schulträger in Auslegung des 38 Sächs. SchulG Schulgeld und Lernmittelfreiheit verpflichtet sind, auch den Schulbüchern gleichgestellte Druckwerke, wie Arbeitshefte, Atlanten, Tafelwerke etc. den Schülern kostenlos zur Nutzung zu überlassen.
Neue Regelungen
Aus dem Urteil ergeben sich bereits für das kommende Schuljahr neue Regelungen für Leipziger Schulen. Eltern können Arbeitshefte entweder
- zentral als Leihexemplare über die Schule bestellen oder,
- sofern diese selbst erworben wurden, gegenüber der Stadtverwaltung abrechnen.
Arbeitshefte zum Ausleihen
Die Arbeitshefte werden den Schülern kostenlos zur Nutzung im Schuljahr überlassen. Das Heft kann durch die Schüler ohne Einschränkungen genutzt werden. Am Ende des Schuljahres sind die Hefte in der Schule zurückzugeben. Für Eltern besteht auch weiterhin die Möglichkeit, die Hefte freiwillig zu erwerben und nach Schuljahresende zu behalten.
Arbeitshefte mit digitalen Medien (CD/DVD) sind nicht vollständig erstattungsfähig, in diesem Fall wird lediglich der Differenzbetrag zum Heft ohne CD-Rom erstattet. Ausgenommen hiervon sind Spracharbeitshefte, welche eine Hörbuch-CD enthalten.
Die im Urteil benannten sonstigen gleichgestellten Druckwerke (Atlanten, Duden, Tafelwerke, etc.) werden durch die Schulen zentral als Klassensatz zur schulischen Nutzung vorgehalten.
Die Stadt Leipzig schätzt die Mehrkosten für 2012 auf rund eineinhalb bis zwei Millionen Euro. Eine entsprechende Entscheidungsvorlage zum finanziellen Mehrbedarf ist in Vorbereitung.
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