Einer der zentralen Punkte der neuen Satzung ist, dass die Jahresnutzungsgebühr leicht von 16 auf 20 Euro angehoben wurde. Dies ist die erste Erhöhung nach 20 Jahren, die im Vergleich zu anderen Städten (Dresden und Chemnitz erheben je 20 Euro im Jahr, Köln 38 Euro und Hamburg 45 Euro) immer noch moderat ist.
Eine weitere Neuerung ist, dass die Nutzungsgebühr nicht mehr halbjährig gezahlt werden kann. Weiterhin angeboten wird der Duo-Ausweis für zwei Erwachsene für 30 Euro im Jahr. Die kostenlosen Ausweise für Kinder und Jugendliche wird es weiterhin geben, da diese Entscheidung des Stadtrates (RB IV 938/07) nachweislich von großer Bedeutung für die nachhaltige Wirkung der Angebote und Leistungen der LSB auf diese wichtige Zielgruppe war und ist. Gleiches gilt für die kostenlosen Ausweise für öffentliche, gemeinnützige oder private Einrichtungen, die das Lesen, die Sprach- oder Medienkompetenz fördern.
Mit der neuen Satzung werden Entwicklungen im Zusammenhang mit der Nutzung der Leipziger Städtischen Bibliotheken sowie neue Leistungen berücksichtigt, zum Beispiel das ständig wachsende Angebot von Online-Medien und technikunterstützten Veranstaltungsformaten. Zudem wird es möglich sein, sich online anzumelden und online zu bezahlen. Auch werden die rechtlichen Voraussetzungen für die Digitalisierung, den Versand von Dokumenten per E-Mail und den Datenschutz nach DSGVO geschaffen.