Anrufe bei der Arbeitsagentur ab sofort gebührenfrei
Ab dem 1. Juni 2013 ist die Arbeitsagentur über neue kostenfreie Servicerufnummern erreichbar.
Die Bundesagentur für Arbeit (BA) führt zum 1. Juni bundesweit neue Service-Rufnummern ein.
Bisher waren die Arbeitsagenturen und Familienkassen unter kostenpflichtigen Rufnummern mit der Vorwahl 0180 1 erreichbar. Künftig können alle Arbeitsuchenden und auch Unternehmen aus dem deutschen Festnetz und allen Handynetzen kostenlos anrufen, so der Sprecher der Agentur für Arbeit Leipzig Hermann Leistner.
Neue Rufnummern gibt es nicht nur für die Arbeitsagenturen. Auch die Familienkasse Sachsen, die jeden Monat an über 400.000 Eltern das Kindergeld auszahlt, ist künftig gebührenfrei erreichbar.
Je nach Anliegen wählt man künftig folgende Rufnummern:
- Arbeitnehmer/Arbeitsuchende -> 0800 4 5555 00
- Arbeitgeber -> 0800 4 5555 20
- Familienkasse: Information allgemein -> 0800 4 5555 30
- Familienkasse: Zahlungstermine Kindergeld -> 0800 4 5555 33
- Forderungseinzug/Kasse -> 0800 4 5555 10
Bis Anfang August weist unter den alten 01801-Nummern ein kostenloser Ansagetext auf die neuen Rufnummern hin.
Hintergrund:
Viele Anliegen können die arbeitsuchenden Menschen bequem von zu Hause aus mit den Ansprechpartnern im Servicecenter telefonisch klären. So können beispielsweise Arbeitsuchend-Meldungen entgegengenommen, Termine mit dem Arbeitsvermittler oder zur Abgabe von Anträgen vereinbart werden. Aber auch die Beantragung von Förderleistungen (Reisekosten, Bewerbungskosten), die Änderung von persönlichen Daten oder auch die Meldung einer Ortsabwesenheit ist telefonisch möglich.
Im Jahr 2012 wurden über die drei Service Center Sachsens mit über 160 Beschäftigten insgesamt rund 15 Millionen Telefongespräche geführt.
Leistungen der Service Center sind:
- Abmeldung aus der Arbeitsvermittlung und Berufsberatung
- Arbeitssuchendmeldung zur Fristwahrung nach 38 SGB III
- Aufnahme von Rückmeldungen auf Vermittlungsvorschläge
- Beantragung von Ortsabwesenheiten
- Krankmeldung
- Fragen zur Auszahlung von Leistungen
- Vereinbarung von Terminen
- Beantragung von finanziellen Leistungen aus dem Vermittlungsbudget
- Anzeige Nebenverdienst
- allgemeine Informationen
- Zusendung von Unterlagen
- E-Mail-Bearbeitung
Die gemeinsamen Jobcenter (Einrichtung von Kommune und Bundesagentur) haben eigene lokale Rufnummern. Die Kontaktdaten finden Sie unter www.arbeitsagentur.de --> Partner vor Ort.
Quelle: Agentur für Arbeit Leipzig)+++
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