Der neue Frauenförderplan der Stadtverwaltung tritt am 1. April in Kraft. Das beschloss Oberbürgermeister Burkhard Jung nach der Vorlage des entsprechenden Entwurfs durch den Ersten Bürgermeister Andreas Müller in der Dienstberatung.
Der vorliegende Plan der dritte der Stadtverwaltung hat vier Jahre Gültigkeit. Ziel des Frauenförderungsplanes ist es, die im Grundgesetz, Artikel 3, verankerte Gleichberechtigung von Frauen und Männern zu verwirklichen und bei bestehenden Benachteiligungen bzw. Unterrepräsentanzen Frauen zu fördern.
Neu aufgenommene Maßnahmen richten sich vor allem auf die bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie. So soll ein Informationsdienst für plötzliche familiäre Notfallsituationen geschaffen werden, an den sich städtische Bedienstete wenden können, wenn sie etwa bei plötzlicher Erkrankung eines Kindes oder bei der Versorgung eines hilfsbedürftigen Familienmitgliedes Information und Unterstützung benötigen", erklärt Genka Lapön, die Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Leipzig.
Ebenso soll es künftig eine ständige Anlaufstelle für zeitweise freigestellte städtische Bedienstete geben, die sich beispielsweise in der Elternzeit befinden oder Angehörige pflegen.
An der Fortschreibung des Planes waren alle Ämter und Referate beteiligt. Es gab zahlreiche Äußerungen mit Vorschlägen, überwiegend von Frauen.text
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