Folgende Einbruchschutzmaßnahmen werden ab dem 19. November 2015 im Rahmen des KfW-Programms "Altersgerecht Umbauen" eigenständig gefördert:
- der Einbau oder die Nachrüstung einbruchhemmender Haus- oder Wohnungstüren
- die Nachrüstung von Fenstern und einbruchhemmende Rollläden
Das Bundesbauministerium stellt dafür von 2015 bis 2017 jährlich 10 Millionen Euro zur Verfügung.
Detaillierte Information finden Sie auf den Internetseiten der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit.
Einen schnellen Einstieg über Zuschüsse zum Einbruchschutz mit dem Wichtigsten in Kürze können Sie bei der KfW abrufen.
Informationen und Tipps zum Schutz vor Wohnungseinbruch
Mehr Informationen und Tipps zur Prävention gegen Wohnungseinbruch finden Sie auf einer Sonderseite des Kommunalen Präventionsrates Leipzig auf leipzig.de.