Freiwerdende Plätze in Leipziger Kindertageseinrichtungen in kommunaler Trägerschaft werden bis auf Weiteres durch das Amt für Jugend, Familie und Bildung priorisiert vergeben. Die Vergabe erfolgt durch die Abteilung Kindertagesstätten und Freizeiteinrichtungen.
Derzeit ist die Nachfrage nach Kinderbetreuungsplätzen höher als das Angebot. Die Stadt Leipzig als öffentlichen Träger der Jugendhilfe ist dazu verpflichtet, die Vergabe von Plätzen für Kinder unter drei Jahren zu steuern, falls nicht genug Plätze zur Verfügung stehen, um alle Bedarfe zu decken. Grundlage dafür sind die Bestimmungen der 24 und 24 a des Sozialgesetzbuch VIII nach denen Kinder unter drei Jahren eine Anspruch auf einen Platz in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege haben, wenn deren Erziehungsberechtigte einer Erwerbstätigkeit nachgehen oder eine Erwerbstätigkeit aufnehmen, sich in einer beruflichen Bildungsmaßnahme, in der Schulausbildung oder Hochschulausbildung befinden oder Leistungen zur Eingliederung in Arbeit nach dem Sozialgesetzbuch II erhalten.
Die in kommunalen Kitas frei werdenden Plätze werden daher derzeit durch das Amt für Jugend, Familie und Bildung vergeben, statt wie bisher durch die jeweiligen Einrichtungen. Bei den unter dreijährigen Kindern sind vor Abschluss des Betreuungsvertrages die Prüfkriterien gem. 24 und 24a Sozialgesetzbuch VIII anzuwenden und die entsprechende Dokumentation zu führen. Gleiches gilt bei der Aufnahme von Geschwisterkindern.
Alle kommunalen Kitas bleiben weiterhin mit den entsprechenden Platzkapazitäten und Belegungsmöglichkeiten über das Elternportal meinkitaplatz-leipzig.de abgebildet. Reservierungen über das Elternportal bei über dreijährigen Kindern werden gemäß Rechtsanspruch realisiert und bei Elternwunsch eine Aufnahme verbindlich vereinbart.
Mit den freien Trägern ist vereinbart, dass sie ihre freien Plätze ebenfalls nach dieser Priorisierung vergeben, um im Rahmen ihrer Trägerschaft die Einhaltung dieser gesetzlichen Vorgaben gemäß 24 und 24 a Sozialgesetzbuch VIII sicher zu stellen.
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