Durch Kostenänderungen bei der Abfallentsorgung wurde eine Neukalkulation der Gebührensätze nötig. Vor allem die gestiegenen Kraftstoffpreise und die achtprozentige Tariferhöhung sorgten für höhere finanzielle Belastungen beim Eigenbetrieb Stadtreinigung und machten eine Änderung der Gebührensatzung für 2009 unumgänglich. Die Kosten für die Abfallwirtschaft betragen im Jahr 2009 voraussichtlich knapp 32 Millionen Euro und liegen damit um etwa 820.000 Euro über den Ist-Kosten des Jahres 2007. Daraus ergeben sich zwangsläufig Änderungen bei den durchschnittlichen Pro-Kopf-Ausgaben für die Abfallwirtschaft in Leipzig im nächsten Jahr.
Das 2006 eingeführte Gebührenmodell bleibt unverändert. Darauf basierend und abhängig vom verwendeten Behältersystem sinken die durchschnittlichen Jahresausgaben pro Kopf für Nutzer von 120-, 240-, und 1100-Liter-Behältern. Lediglich für Nutzer von 80-Liter-Behältern, die zudem die Biotonne verwenden, steigt die Pro-Kopf-Gebühr um 80 Cent pro Jahr und für Eigenkompostierer mit einem 80-Liter-Behälter um 58 Cent pro Jahr.
Änderungen bei den Gebührensätzen
a) Verwertungsgebühr Die Verwertungsgebühr "E" ist die Gegenleistung für die Entsorgung von Sperrmüll, Gartenabfall
pro Haushalt), Schrott, Elektro-Altgeräten, Druckerzeugnisabfällen und Schadstoffen und die Vorhaltung der dafür nötigen Sammelsysteme. So betreibt die Stadt zum Beispiel ein enges Netz von 20 Wertstoffhöfen. Für Abfallerzeuger, die die Biotonne nutzen, wird die Verwertungsgebühr "B" fällig. Sie berechnet sich aus der Verwertungsgebühr "E" erhöht um den Teil der Biotonnenkosten, der nicht direkt auf die Biotonne umgelegt wird.
Die Berechnung der Verwertungsgebühr erfolgt wie bereits im Vorjahr praktiziert auf Grundlage der Nutzerzahl der jeweiligen Behältergröße. Diese Werte bleiben annähernd konstant. Der bisherige Trend, nach dem die Grundstückseigentümer die Größe der Abfallbehälter besser an die Zahl der Nutzer anpassten, um damit eine überdurchschnittliche Gebührenbelastung zu vermeiden, setzt sich 2008/09 voraussichtlich nicht fort.
Da jedoch der Teil der Gesamtkosten der Abfallwirtschaft ansteigt, der auf die Verwertungsgebühr umgelegt wird, erhöht sich diese Gebühr auch unter Berücksichtigung der aktuellen Prognosen (sinkende Behälterzahl) in allem Behältersystemen leicht. Diese Änderungen liegen zwischen 19 Cent pro Kopf und Jahr für Nutzer von 80-Liter-Behältern (Verwertungsgebühr "E") sowie 35 Cent pro Kopf und Jahr für Nutzer von 1100-Liter-Behälter (Verwertungsgebühr "B").
b) Leerungsgebühr Wie bereits im Vorjahr wird das im Rahmen einer repräsentativen Stichprobennahme ermittelte Durchschnittsgewicht der Behälterinhalte in Abhängigkeit von der jeweiligen Restabfallbehältergröße zur Berechnung der Leerungsgebühr mit herangezogen. Hierbei war zu beobachten, dass die Dichte der Abfälle in den Tonnen im Vergleich zum Vorjahr in allen Behältern zunahm. Das heißt, dass die Abfallbehälter seltener, aber mit mehr Inhalt zur Leerung bereitgestellt werden. Dieses Ergebnis bestätigt die Tatsache, dass immer häufiger mechanische Hilfsmittel von Grundstückseigentümern genutzt werden, um den Inhalt der Restabfallbehälter zu verdichten. Damit sollen die Zahl der Leerungen verringert und demzufolge Gebühren gespart werden.
Aufgrund geringerer auf die Leerungsgebühr umzulegender Kosten und unter Berücksichtigung der aktuellen Durchschnittsgewichte und der prognostizierten Behälter- und Leerungszahlen steigt diese Gebühr um 1 Cent beim 80-Liter-Behälter und 4 Cent beim 240-Liter-Behälter. Die Leerung einer 120-Liter-Tonne wird um 10 Cent preiswerter und die Leerung eines 1100-Liter-Behälters um 86 Cent.
c) Biotonnengebühr Die Höhe der direkt auf die Biotonne umgelegten Quartalsgebühr ändert sich nicht.
Bevor die Änderungen der Abfallwirtschaftsgebührensatzung in Kraft treten können, muss die Ratsversammlung am 20. November darüber abstimmen.
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