Regelbetrieb für Schulen bedeutet, dass wieder Präsenzunterricht für alle Schülerinnen und Schüler in allen Fächern und ohne Teilung der Klassen stattfinden kann. In der Grundschule kann der Fokus in Eigenverantwortung der Schulen weiterhin auf die Kernfächer gelegt werden, um die Grundlagen zu sichern. In Kindertageseinrichtungen ist auch wieder Regelbetrieb entsprechend der Pädagogischen Konzeption möglich.
Schulfahrten sind weiterhin unzulässig, sollen aber mit der nächsten Corona-Schutz-Verordnung ab dem 14. Juni 2021 wieder möglich gemacht werden.
Aufgrund des Bundesinfektionsschutzgesetzes bleibt die zweimalige Testpflicht pro Woche für Personen, die Gelände und Gebäude von Schulen und Kitas betreten, bestehen. Allerdings gilt die Testpflicht nicht mehr für Personen, die Kinder bringen oder abholen. Die begleitenden Personen sind jedoch verpflichtet, beim Bringen und Abholen eine FFP2-Maske oder medizinische Maske zu tragen.
Alle anderen bekannten Infektionsschutz- und Hygienemaßnahmen wie zum Beispiel das Tragen von Mund-Nasen-Schutz bleiben wie bisher bestehen.