Zum heutigen Urteil des Leipziger Landgerichts betonte Oberbürgermeister Burkhard Jung:
Wir haben von Anfang an gesagt, dass die Vorgänge bei den KWL kriminell waren, das hat das Landgericht Leipzig heute bestätigt. Dennoch bin ich enttäuscht über das Urteil - und über die Verfahrensführung. Die Bürger haben einen Anspruch auf eine lückenlose Aufklärung der kriminellen Machenschaften von ehemaliger KWL-Geschäftsführung, Beratern und Bankern.
Diesen Anspruch hat das Verfahren offensichtlich nicht eingelöst, weil wichtigen Fragen nicht aktiv nachgegangen wurde.
Das Urteil zeigt aber auch: Die Forderungen der Banken sind unberechtigt, weil die Geschäfte kriminell eingefädelt wurden. Deshalb zahlen wir an die Banken keinen Cent.
Das Strafverfahren und die zivilrechtliche Auseinandersetzung mit den Banken sind voneinander zu trennen. Es bleibt dabei - Ansprüche gegenüber den KWL aus den CDO-Transaktionen bestehen nicht. Besäßen die UBS, eine der größten Banken der Welt, sowie die Landesbank Baden-Württemberg und die vom Staat gerettete Depfa einen Funken Anstand, würden sie jetzt Konsequenzen ziehen. Ich fordere diese Banken auf: Ziehen Sie ihre unberechtigten Forderungen zurück."
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