Bei den Kommunalen Wasserwerken Leipzig (KWL) sind am Montagabend erste Zahlungsaufforderungen der Banken aus den nichtigen CDO-Transaktionen der ehemaligen KWL-Geschäftsführer eingegangen. Die Banken fordern bis zum Ende der Woche für zwei Ausfälle umgerechnet ca. 84 Mio. Euro.
Den Zahlungsaufforderungen liegen nach unserer Rechtsauffassung nichtige Verträge zu Grunde. Die ehemalige Geschäftsführung hat ihre Vertretungsmacht evident missbraucht. Ich habe deshalb für den morgigen Mittwoch eine Sondersitzung des Stadtrates einberufen und empfohlen, zu beschließen, den Zahlungsaufforderungen nicht Folge zu leisten., so Oberbürgermeister Burkhard Jung. Die Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt können sich sicher sein: Gemeinsam mit allen Verantwortlichen wollen wir unsere Stadt Leipzig vor den unberechtigten Forderungen der Banken schützen.
In einer gemeinsamen Sondersitzung von Verwaltungs- und Finanzausschuss hat Oberbürgermeister Burkhard Jung eine Eilvorlage ins Verfahren gebracht, mit der die Klage der KWL gegen die Banken UBS AG, LBBW und DEPFA vom Stadtrat unterstützt und der Oberbürgermeister beauftragt wird, gemeinsam mit der Leipziger Versorgung- und Verkehrsgesellschaft mbH (LVV) und den Kommunalen Wasserwerken Leipzig GmbH (KWL), alle notwendigen Schritte einzuleiten, um im Rahmen des rechtlich gebotenen und wirtschaftlich vertretbaren, Ansprüche der Banken aus den CDO-Transaktionen abzuwehren. Vor dem Hintergrund der einstimmigen Abstimmung im Verwaltungsausschuss hat der Oberbürgermeister die Sondersitzung des Stadtrates für Mittwoch, 17. März, um 16:30 Uhr einberufen.
Weitere Informationen
- Oberbürgermeister Burkhard Jung zur Klageeinreichung der KWL +++Meldung vom 01.03.2010+++
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