Weitere Informationen
- Sechs Bewerber bei Wahl des Oberbürgermeisters zugelassen
- Straßensperrungen am Tag der Oberbürgermeisterwahl
Fragen und Antworten zur Oberbürgermeister-Wahl in Leipzig am 27. Januar 2013. Weitere Informationen finden Sie auf www.leipzig.de/wahlen
Wann bekomme ich meine Wahlbenachrichtigung?
Jeder Bürger, der im Wählerverzeichnis eingetragen ist, erhält in der Zeit vom 2. Januar bis zum 5. Januar 2013 eine Wahlbenachrichtigungskarte. Die Wahlbenachrichtigung gilt nicht nur für die Wahl am 27. Januar, sondern auch für die eventuelle Neuwahl am 17. Februar. Die Benachrichtigung erhält neben weiteren Informationen auch den Wahlraum, in dem am Wahltag die Stimme abgegeben werden kann. Zur Stimmabgabe sollte diese Wahlbenachrichtigung unbedingt mitgebracht werden, entscheidend ist aber der Eintrag im Wählerverzeichnis. Wenn Sie keine Wahlbenachrichtigung in dieser Zeit erhalten, wenden Sie sich bitte an das Wahlamt (0341 123-2865). Jede Wahlbenachrichtigung enthält auch eine Information, ob der Zugang zum Wahlraum barrierefrei ist.
Was ist ein Wählerverzeichnis?
Das Wählerverzeichnis enthält Namen und Anschrift aller Wahlberechtigten nur wer hier eingetragen ist, darf an der Wahl teilnehmen. Das Wählerverzeichnis wird vom Amt für Statistik und Wahlen am 35. Tag vor der Wahl auf Basis des Einwohnermelderegisters erstellt. Alle wahlberechtigten Personen werden in das Wählerverzeichnis eingetragen. Bis zum Freitag vor der Wahl wird das Wählerverzeichnis laufend aktualisiert, dabei werden insbesondere alle erteilten Wahlscheine vermerkt und alle Personen, die nicht mehr wahlberechtigt sind (z. B. wegen Wegzug oder Tod), im Wählervezeichnis gestrichen. Am Freitag vor der Wahl, 16.00 Uhr, wird das Wählerverzeichnis abgeschlossen und anschließend für die Verwendung in den Wahllokalen ausgedruckt.
Was ist Briefwahl?
Die Briefwahl ermöglicht es Bürgern an der Wahl teilzunehmen, auch wenn sie am Wahltag verhindert sind. Die Briefwahlunterlagen werden auf Antrag übergeben bzw. zugesandt. Bitte füllen Sie dazu das auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte aufgedruckte Formular aus und senden es im Briefumschlag an:
Stadt Leipzig
Wahlamt
04076 Leipzig
Sie können die Briefwahl aber auch sofort in der Briefwahlstelle durchführen. In Leipzig befindet sich die Briefwahlstelle im Neuen Rathaus (Eingang Lotterstraße). Sie ist auch für Rollstuhlfahrer zugänglich.
Der Briefwähler muss neben dem Stimmzettel noch eine eidesstattliche Erklärung ausfüllen, dass er den Stimmzettel selbstständig ausgefüllt hat. Der Wahlbrief muss spätestens am Wahltag, 18.00 Uhr, beim Wahlleiter vorliegen und sollte deshalb bei Postversand bis Donnerstag vor der Wahl in den Briefkasten geworfen werden. Für Briefwähler fallen keine Kosten an, außer für die eventuelle Antragstellung per Post. Sowohl die Zusendung der Briefwahlunterlagen als auch die Zurücksendung des Wahlbriefes werden von der Stadt Leipzig bezahlt.
Mehr Informationen zur Briefwahl und zu den Wahlräumen...
Was ist ein Wahlschein?
Ein Wahlschein ist das Dokument, mit dem eine Wahlteilnahme per Briefwahl möglich ist. Der Wahlschein muss beantragt werden. Dazu kann der Vordruck auf der Wahlbenachrichtigungskarte genutzt werden oder eine der anderen Möglichkeiten der Beantragung (Internet, E-Mail, formlos per Post). Mit einem Wahlschein ist es bei der Oberbürgermeisterwahl weiterhin möglich, in jedem Wahlraum der Stadt Leipzig zu wählen.
Kann ich per E-Mail wählen?
Eine direkte Wahl per E-Mail ist nicht möglich. Anträge auf Erteilung eines Wahlscheines einschließlich Briefwahlunterlagen können per E-Mail gestellt werden, wenn dabei die unbedingt erforderlichen Angaben (Name, Vorname, Geburtsdatum, Leipziger Anschrift, Versandanschrift für die Briefwahlunterlagen) übermittelt werden.
Für die formlose Beantragung der Briefwahlunterlagen kann die E-Mail-Adresse: briefwahl@leipzig.de genutzt werden.
Kann ich per Internet wählen?
Eine direkte Wahl per Internet ist nicht möglich.
Bei allen Wahlen können aber Anträge auf Erteilung eines Wahlscheines einschließlich Briefwahlunterlagen per Internet gestellt werden. Dafür steht etwa vier Wochen vor dem jeweiligen Wahltermin unter: www.leipzig.de/wahlen eine entsprechende Eingabemöglichkeit zur Verfügung. Der Versand der Briefwahlunterlagen erfolgt mit der Post.
Wo kann ich mich über die Wahlen informieren?
Das Leipziger Wahlamt stellt unter www.leipzig.de/wahlen) Informationen über Wahlen in Leipzig zur Verfügung. Dies betrifft nicht nur Informationen vor den Wahlen, sondern auch Auskünfte über Wahlergebnisse. Am Wahlabend wird hier auch der aktuelle Stand der Stimmenauszählung öffentlich gemacht.
Was passiert, wenn ich kurz vor der Wahl innerhalb der Stadt Leipzig umziehe?
Wahlberechtigte Personen, die nach dem 23. Dezember 2012 (35. Tag vor der Wahl dem Stichtag für das Anlegen der Wählerverzeichnisse) innerhalb der Stadt umziehen, können in dem für die ehemalige Wohnung zuständigen Wahlraum am Wahltag an der Wahl teilnehmen, da keine Änderung im Wählerverzeichnis erfolgt. Selbstverständlich ist auch eine Wahlteilnahme per Briefwahl möglich.
Was passiert, wenn ich kurz vor der Wahl aus Leipzig wegziehe?
Personen, die nach dem Stichtag für das Anlegen des Wählerverzeichnisses (23. Dezember) aus der Stadt Leipzig wegziehen und sich in einer anderen Gemeinde anmelden, verlieren ihr Wahlrecht. Diese Personen werden im Wählerverzeichnis gestrichen und darüber entsprechend informiert.
Komme ich mit einem Rollstuhl in den Wahlraum?
Auch wenn die Zahl der für Rollstuhlfahrer zugänglichen Wahlräume im Vergleich zu den letzten Wahlen um 10 % gestiegen ist, sind leider nicht alle Wahlräume für Rollstuhlfahrer zugänglich. Alle Wahlbenachrichtigungskarten enthalten einen Hinweis über den Zugang zum Wahlraum. Empfehlenswert nicht nur für Rollstuhlfahrer, sondern auch für andere Personen mit Mobilitätseinschränkungen ist die Wahlteilnahme per Briefwahl.
Mehr Informationen zur barrierefreien Teilnahme an Oberbürgermeisterwahl...
Dürfen Ausländer wählen?
Bei der Oberbürgermeisterwahl dürfen alle in Leipzig wohnenden Ausländer mit Staatsangehörigkeit eines anderen EU-Staates bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen (18 Jahre, drei Monate Hauptwohnsitz in Leipzig) wählen. Personen aus Nicht-EU-Staaten sind nicht wahlberechtigt.
Wie wird das Wahlgeheimnis gewahrt?
Eine der Grundanforderungen an eine demokratische Wahl ist, dass die Entscheidung des einzelnen Wahlberechtigten für niemanden nachprüfbar ist. Deshalb ist beispielsweise vorgeschrieben, dass die Stimmzettel im Wahlraum in Wahlkabinen ausgefüllt und anschließend so gefaltet werden müssen, dass die Stimmabgabe geheim bleibt.
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