Für Arbeitnehmer
Falls die Arbeitslosigkeit eintritt bietet das Online-Angebot der Arbeitsagentur Arbeitnehmern eine moderne Plattform zum Ausfüllen und Versenden ihres Arbeitslosengeld-Antrages.
Das Verfahren ist für die Antragsteller bequemer und die Dokumente sind schneller am Ziel, da keine Unterschrift mehr notwendig ist.
Unter www.arbeitsagentur.de/eService sind alle Unterlagen aufrufbar und können von dort auch an die Arbeitsagentur gesandt werden.
"Dieser Service spart Zeit und ist bequem von zu Hause aus zu erledigen. Keiner muss, um den Arbeitslosengeldantrag zu stellen, in die Arbeitsagentur gehen. Beachten sollte man aber, im Unterschied zur Online-Antragstellung, muss die Arbeitslosmeldung persönlich erfolgen. Dabei wird die Identität des Antragstellers geprüft", darauf weist der Pressesprecher der Agentur für Arbeit Leipzig Hermann Leistner hin.
Hinweis:
Damit der Antrag auf Arbeitslosengeld so schnell wie möglich bearbeitet werden kann, müssen alle erforderlichen Antragsunterlagen vollständig vorliegen.
Für Arbeitgeber
Auch die Arbeitsbescheinigung, die der Arbeitgeber ausstellt, muss nicht mehr in Papierform bei der Agentur für Arbeit eingereicht werden. Mit der neuen eService-Funktion kann eine Einbindung in die Lohnabrechnungssoftware erfolgen. Die Übermittlung an die Arbeitsagentur erfolgt dann unbürokratisch und ohne Postweg online über das bekannte Sozialversicherungs-Meldeverfahren oder die Eingabehilfe des SV-Net. Arbeitgeber sparen somit Zeit, Aufwand und Porto.