Mit Änderung des Passgesetzes vom 20. Juli 2007 wurde die bisherige Regelung zur Speicherung von Ordens- und Künstlernamen aufgehoben.
Deshalb werden ab 1. November 2007 keine Ordens- und Künstlernamen mehr im Melderegister der Stadt Leipzig erfasst und gespeichert. Die in den Vorjahren gespeicherten Angaben werden am 1. April dieses Jahres automatisch gelöscht.
Vorhandene Bundespersonalausweise und Reisepässe mit Angaben zu Ordens- oder Künstlernamen behalten ihre Gültigkeit bis zum Ablauf der Dokumente.
Die Ausstellung neuer Dokumente kann aufgrund der Rechtslage künftig nicht mehr mit Ordens- und Künstlernamen erfolgen.
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