"Wir können weiter davon ausgehen, dass unsere forstwirtschaftlichen Maßnahmen der Gebietsverwaltung und damit der Förderung eines guten Erhaltungszustandes der Natura-2000-Gebiete dienen", sagt Rüdiger Dittmar, Leiter des Amtes für Stadtgrün und Gewässer. "Denn unsere Waldbewirtschaftung ist ausgerichtet auf die Förderung von auwaldtypischen Baumarten und der für einen Auwald typischen Waldstruktur." Damit verfolgt die Stadt Leipzig das Ziel, artenreiche und langlebige Waldgesellschaften zu erhalten und im Sinne des Gebietsschutzes zu entwickeln.
Dr. Marcus Lau, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, der die Stadt Leipzig im gerichtlichen Verfahren vertreten hat: "Im Ergebnis wird der grundlegende Ansatz der Stadt Leipzig, den Leipziger Stadtwald dauerhaft gerade auch mit den Mitteln der Forstwirtschaft zu erhalten, durch das Sächsische Oberverwaltungsgericht bestätigt." Kritisiert wird, dass dieser Ansatz mit Aspekten der Verkehrssicherung verbunden worden ist. Im Unterschied zu den sonstigen geplanten Maßnahmen zielten die Sanitärhiebe nach Auffassung des Oberverwaltungsgerichtes nicht vorrangig auf die Erreichung der Erhaltungsziele der betroffenen Natura-2000-Gebiete ab. "Die umfassende Forstwirtschaftsplanung der Stadt Leipzig wird damit aber nicht in Frage gestellt", so Rüdiger Dittmar. Vielmehr werde künftig eine strikte Trennung erfolgen und für Maßnahmen der Verkehrssicherung eine FFH-Verträglichkeitsprüfung durchgeführt werden, wenn erhebliche Beeinträchtigungen der Schutzgebiete nicht offensichtlich ausgeschlossen werden können.
Der Forstwirtschaftsplan 2018, der Gegenstand des Gerichtsverfahrens war, wird durch die Stadt Leipzig nicht weiter vollzogen werden. Gleichzeitig ermöglicht der Oberverwaltungsgerichts-Beschluss der Stadt Leipzig, einen mit dem Urteil konformen Forstwirtschaftsplan für das Jahr 2021 vorzulegen. Voraussetzung ist die strikte Trennung im Forstwirtschaftsplan zwischen reiner Bewirtschaftung der Natura-2000-Gebiete "Leipziger Auensystem" und "Leipziger Auwald" auf der einen und den sogenannten Sanitärhieben auf der anderen Seite. Unter Sanitärhieben versteht man die Entfernung schadhaften Holzes, sie dienen auch der Verkehrswegesicherheit im Wald. Im Forstwirtschaftsplan 2018 hatte die Stadt diese strikte Trennung nicht formuliert; hier hat das Oberverwaltungsgericht Bautzen jetzt mit dem Beschluss vom 16. Juni 2020 eine Rechtsgrundlage formuliert, die bei der Erstellung künftiger Forstwirtschaftspläne berücksichtigt wird.
Das Amt für Stadtgrün und Gewässer verfolgt das Ziel, den Leipziger Stadtwald in den kommenden Jahren und Jahrzehnten naturnah umzubauen und seine biologische Vielfalt zu erhöhen. So sollen im Auwald unter anderem vermehrt Stieleichen gepflanzt werden, um den Wald widerstandsfähiger zu machen und ihn an sich verändernde Klimabedingungen anzupassen.
Der Forstwirtschaftsplan ist das Ergebnis eines umfangreichen Abstimmungs- und Prüfungsprozesses, an dem anerkannte Naturschutzverbände und die Untere Naturschutzbehörde der Stadt Leipzig beteiligt sind. Er umfasst unter anderem das Auslichten, Jung- und Altdurchforstungen, Jungwuchs- und Jungbestandspflege, das Fällen von absterbenden Bäumen sowie die Überführung einer Fläche aus dem Hochwald- in den Mittelwaldbetrieb.
Weitere Informationen
<link freizeit-kultur-und-tourismus parks-waelder-und-friedhoefe stadtwald-und-auenwald>Leipziger Stadtwald und Auenwald