An folgenden Schulen sollen, anteilig aus Fördermitteln des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus und Eigenmitteln der Stadt Leipzig, Familienschulzentren an Grund- und Förderschulen neu etabliert werden:
- August-Bebel-Schule- Grundschule der Stadt Leipzig
Husemannstraße 2, 04315 Leipzig - Kurt-Biedermann-Schule - Förderzentrum mit dem Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung der Stadt Leipzig
Garskestraße 19, 04205 Leipzig - 46. Schule - Grundschule der Stadt Leipzig
Saalfelder Str. 29, 04179 Leipzig
Die fachlichen Anforderungen an das Leistungsangebot der Familienschulzentren an Grund- und Förderschulen basieren auf dem Ratsbeschluss VII-DS-07768 „Einrichtung von Familienschulzentren an Grund- und Förderschulen“ (Vorlagen-Nr. VII-DS-07768-DS-01) sowie der Initiative „Familiengrundschulzentren NRW“ (https://www.familiengrundschulzentren-nrw.de/)
Darin finden sich Angaben zu Zielgruppen, thematischen Schwerpunkten, geeigneten Instrumenten und programmbezogenen Zielen, aus denen schulstandortbezogene Bedarfe abzuleiten und Zielstellungen darzustellen sind.
Die Zusammenarbeit zwischen Jugendhilfe und Schule im Rahmen der Familienschulzentren an Grund- und Förderschulen ist bei Leistungsübernahme in einer Kooperations- und Zielvereinbarung mit der betreffenden Schule zu regeln.
Zur Sicherung der Strukturqualität der Maßnahme wird der Personaleinsatz in den Familienschulzentrum an Grund- und Förderschulen durch eine pädagogische Fachkraft (19 Stunden/0,5 VzÄ) je Schule (Leitung Familienschulzentrum) im Rahmen einer monatlichen Dienstplanung realisiert. Als Fachkraft werden Personen, die neben ihrer persönlichen Eignung über einen pädagogischen Berufs- oder Hochschulabschluss sowie Erfahrung in der Familien- und Sozialraumarbeit verfügen, verstanden.
Dokumentationsformen der Arbeit (Beobachtungs- und Reflexionsbögen, statistische Erfassungen, etc.) sind konzipiert und ermöglichen die Reflexion der Arbeitsabläufe. Das standardisierte Berichtswesen wird während der Projektlaufzeit vom Träger angewandt.
Zur Sicherung der Prozessqualität wird der fachliche Austausch im Rahmen bestehender Gremien (Planungsraumarbeitskreise u. a.) und das ständige Lernen (Fort- u. Weiterbildungen) regelmäßig gewährleistet. Beteiligungsformen für Eltern sowie Kinder und Jugendliche sind in der Maßnahme verankert.
Den geeigneten freien Trägern der Jugendhilfe wird Gelegenheit gegeben, bis zum 02.06.2023, 12:00 Uhr Leistungsangebote für Familienschulzentren an Grund- und Förderschulen abzugeben. Angesprochen sind vornehmlich Träger, die entweder in der Arbeit mit Kinder- und Familienzentren in Kindertageseinrichtungen, in der Familienbildung und/oder in der Umsetzung von Leistungsangeboten der Kinder- und Jugendförderung im Sozialraum der Schule über umfangreiche Erfahrungen verfügen.
Unterlagen einreichen
Ein Leistungsangebot für die Schule beinhaltet ein entsprechendes Konzept für das Schuljahr 2023/24 unter Beachtung der Gliederungsvorgaben und ein dementsprechendes Finanzierungskonzept zunächst vom 01.08.2023 bis 31.12.2023. Einzureichen sind die Unterlagen im verschlossenen Umschlag und mit darauf angebrachtem Sichtvermerk „Ausschreibung Familienschulzentrum an Grund- und Förderschulen 2023“ an:
Stadt Leipzig
Amt für Schule
Abteilung Bildung
Sachgebiet Bildungsmanagement
Georg-Schumann-Straße 357
04159 Leipzig
Bitte nutzen Sie die Gliederungsvorgaben für die Erstellung Ihrer Unterlagen und fügen Sie die Dokumente auch als PDF auf einem geeigneten Datenträger (USB-Stick) bei. Nach inhaltlicher Bewertung der Angebote erhalten die Träger einen Bescheid nach § 77 SGB VIII.
Fachinhaltliche Fragen zum Thema beantwortet Cornelia Klöter (cornelia.kloeter@leipzig.de, 0341 123-1030)