Eine Einzelgenehmigung ist nur dann zu nutzen, wenn eine besondere Dringlichkeit vorliegt, also beispielsweise das Fahrzeug nicht in zumutbarer Entfernung vom Arbeitsort abgestellt werden kann. Mit einer Einzelgenehmigung kann im gesamten Gebiet der Stadt Leipzig pro Kalendertag an maximal vier Stellplätzen beziehungsweise Einsatzorten mit einem beliebigen Kraftfahrzeug im eingeschränkten Haltverbot beziehungsweise an Parkscheinautomaten ohne Bezahlung (dafür mit Parkscheibe) bis zu maximal zwei Stunden je Stellplatz/ Einsatzort geparkt werden. Bei einer nicht absehbaren längeren Arbeitsdauer an einem Stellplatz/ Einsatzort ist es möglich, die zweistündige Parkzeit im Einzelfall zu verlängern. Die Hefte sind nicht für Aufträge gedacht, bei denen die Durchführung absehbar einen ganzen Tag dauert.
Beantragung
Die Beantragung eines solchen Heftes ist für alle Handwerksbetriebe möglich, die in der Anlage A und B der Handwerksordnung eingetragen sind oder die eine zu den dort genannten Berufen absolut vergleichbare Tätigkeit ausüben (Wartungsdienste, Großgeräte installierende Firmen und ähnliches). Für die Beantragung und Übergabe werden ein handschriftlich unterschriebener, begründeter formloser Antrag, eine Kopie der aktuellen Gewerbeanmeldung mit der eingetragenen Handwerkertätigkeit und ein gültiges Personaldokument (im Vertretungsfall eine Vollmacht) benötigt.
Erhältlich ist das "Handwerkerheft" direkt beim Ordnungsamt der Stadt Leipzig, Sachgebiet Genehmigungen:
Technisches Rathaus
Haus A, Zimmer A 4.016
Prager Straße 118-136
04317 Leipzig
Ebenfalls erhältlich ist es bei der Kreishandwerkerschaft Leipzig:
Bitterfelder Straße 7
04129 Leipzig
Die Gebühr für ein "Handwerkerheft" (50 Blatt) beträgt 250 Euro. Ab dem Tag der Abholung des Heftes können die 50 Einzelgenehmigungen für maximal drei Jahre genutzt werden.
Ausnahmegenehmigungen für länger dauernde Aufträge
Neben dem "Handwerkerheft" können für ein- oder mehrtägige Arbeiten ebenfalls Ausnahmegenehmigungen beim Ordnungsamt, Sachgebiet Genehmigungen beantragt werden. Voraussetzung dafür ist, dass das Kraftfahrzeug als arbeitsimmanenter Bestandteil der Tätigkeiten zwingend vor Ort erforderlich ist (zum Beispiel bedingt durch fest eingebaute Arbeitsmaschinen/ Werkbänke). Die Genehmigung kann zwei Wochen vor Beginn der Arbeiten beantragt werden, wenn die regulären Halt- und Parkmöglichkeiten im Umfeld des Einsatzortes nicht ausreichen sollten.
Weitere Informationen
Fragen und Anregungen zur Gestaltung des "Handwerkerheftes" oder zu längerfristigen Ausnahmegenehmigungen werden unter der E-Mail-Adresse genehmigung@leipzig.de entgegengenommen.