Jugendamt hat auf Veranlassung von Bürgermeister Thomas Fabian die Regelung für die Absenkung von Elternbeiträgen für Geschwisterkinder in Kindertageseinrichtungen geprüft und geändert:
Alle Kinder, die im Haushalt einer Familie leben, werden ab sofort bei der Abstufung des Elternbeitrages für Kindertageseinrichtungen berücksichtigt. Dabei spielt das Kindschaftsverhältnis zum vorhandenen Stiefelternteil keine Rolle. Maßgeblich ist, dass leiblicher Elternteil und Stiefelternteil eine Lebensgemeinschaft bilden, sich die Kinder in deren Haushalt aufhalten und gleichzeitig eine Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflegeperson besuchen.
Mit dieser Auslegung der rechtlichen Grundlagen berücksichtigen wir die tatsächlichen sozialen Familienbeziehungen und damit die Lebenswirklichkeit von Kindern", betont Bürgermeister Thomas Fabian, der sich bereits im Rahmen des Christopher-Street-Day 2008 für die rechtliche Gleichberechtigung auch von Regenbogenfamilien eingesetzt hatte. "Ziel dieser Regelung ist eine finanzielle Entlastung von Familien mit mehreren Kindern."
Hinweis: Mit dem Relaunch von leipzig.de 2013 sind Bilder und Verlinkungen dieses Artikels nicht mehr verfügbar.
Newsletter
Der Stadt Leipzig Newsletter bringt Ihnen die wichtigsten News des Tages aus Verwaltung, Kultur und Politik direkt und einfach in Ihr Postfach.
Mit unserem Newsletter können Sie sich so schnell und einfach über das Geschehen in Ihrer Stadt und im Rathaus auf dem Laufenden halten.
Der Newsletter wird in der Regel wochentäglich um 17:30 Uhr verschickt und setzt sich tagesaktuell aus den Meldungen zusammen, die auf Leipzig.de veröffentlicht wurden. Um sich anzumelden, tragen Sie bitte Ihre E-Mail Adresse in das Formular ein. Sie erhalten dann eine E-Mail mit Bestätigungslink. Klicken Sie diesen dann bitte an, um Ihre Anmeldung zu bestätigen.
Für den Newsletterversand nutzen wir den Dienst CleverReach. Dabei werden die Vorgaben der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) umgesetzt. Weitere Infos zum Datenschutz.