Entsprechend den Vorschriften der Sächsischen Pflanzenabfallverordnung dürfen pflanzliche Abfälle durch Verrotten – insbesondere durch Liegenlassen, Untergraben, Unterpflügen oder Kompostieren (auch nach Vorbehandlung durch Häckseln oder Schreddern) – auf dem Grundstück, auf dem sie anfallen, entsorgt werden. Können die Abfälle nicht selbst verwertet werden, bestehen in der Stadt Leipzig zahlreiche weitere Entsorgungsmöglichkeiten, wie Wertstoffhöfe, Gartenabfallsäcke und Gartenabfallcontainer sowie Biotonnen.
Zum Verbrennen von pflanzlichen Abfällen hat das Amt für Umweltschutz ein Merkblatt erarbeitet. Dieses steht unter <link typo3 www.leipzig.de formulare>www.leipzig.de/formulare (Formulare nach Ämtern und Einrichtungen/Amt für Umweltschutz) zum Download zur Verfügung und liegt darüber hinaus auch in den Bürgerämtern sowie im Umweltinformationszentrum aus. Neben einer Zusammenstellung der Entsorgungsmöglichkeiten für pflanzliche Abfälle in der Stadt Leipzig enthält das Merkblatt weitergehende Informationen zur Kompostierung, zu gefährlichen Pflanzenkrankheiten und Neophyten sowie zum Umgang mit diesen pflanzlichen Abfällen.
Weitere Informationen gibt das Sachgebiet Abfall-/Bodenschutzbehörde unter der Rufnummer (0341) 123-1660 oder per E-Mail an die Adresse umweltschutz@leipzig.de.