Besitzerinnen und Besitzer des elektronischen Aufenthaltstitels, deren Wohnanschrift auf dem Aufenthaltstitel aktualisiert werden muss, können sich nun auch an die Melde-, Pass- und Personalausweisbehörde wenden.
Der Serviceraum A.2.024 dieser Behörde befindet sich im Haus A der zweiten Etage des Technischen Rathauses.
Inhaberinnen und Inhaber eines elektronischen Aufenthaltstitels sind verpflichtet, die darauf befindliche Anschrift bei jedem Umzug aktualisieren zu lassen. Nach der An- beziehungsweise Ummeldung in einem der Bürgerämter ist hierfür zusätzlich eine Vorsprache in der Ausländerbehörde erforderlich. Durch die zweite Anlaufstelle sollen die zum Teil erheblichen Wartezeiten reduziert werden.