Bürger, die dort wohnen oder eingesetzt werden möchten, werden gebeten, sich bei den Mitarbeitern des Wahlamtes zu melden oder direkt online das Bereitschaftsformular auszufüllen. Auch für alle anderen Stadtgebiete nimmt das Amt für Statistik und Wahlen gern noch Bereitschaftsmeldungen entgegen. Oft ist auch kurzfristig noch Ersatz nötig, etwa wenn Wahlhelfer erkranken.
Wahlhelfer müssen die deutsche oder die Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedsstaates besitzen, mindestens 18 Jahre alt sein und den Hauptwohnsitz in Leipzig haben. Für den Wahlhelfereinsatz gibt es - je nach Funktion - eine Entschädigung in Höhe von 40 bis 60 Euro.
Weitere Informationen
online unter www.leipzig.de/wahlhelfer, im Wahlamt telefonisch unter 0341 123-2888 oder direkt vor Ort im Stadthaus (Burgplatz 1, Zimmer 244)