Das asiatische Restaurant "Goldene Kugel" kann seinen Lagerraum und seinen Personalumkleidebereich im Keller des Gebäudes wieder nutzen. Nach der Begehung durch das Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt, bestehen nun keine lebensmittelrechtlichen Bedenken mehr gegen die Nutzung dieser Räumlichkeiten.
Die vorübergehende Untersagung der Herstellung, Behandlung und Lagerung von Lebensmitteln im Lagerraum sowie der Nutzung des Personalumkleidebereiches wurde nötig, weil der Keller des denkmalgeschützten Gebäudes "Goldene Kugel", in dem sich das gleichnamige Restaurant befindet, durch Bauarbeiten am Citytunnel in Mitleidenschaft gezogen wurde. In Bereich der Personaltoiletten und Umkleideräume sowie im Lagerraum der Gaststätte drang Bohrflüssigkeit über Lüftungsschächte in den Keller ein, auch entstanden Risse im Mauerwerk und stellenweise hob sich der Fußboden. Das Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt war daraufhin gezwungen, die Kellerräume zu sperren. "Da es sich bei den betroffenen Räumen um einen Bereich handelt, der lebensmittelrechtlichen hygienischen Bestimmungen unterliegt, reichte es in diesem Fall nicht aus, die Schäden an Wänden und Fußboden zu beseitigen und die Räume zu reinigen. Durch das Eindringen von Erde und Bohrflüssigkeit bestand die Gefahr, dass auch Keime in diesen Bereich gelangten. Wir haben deshalb die Desinfektion der Kellerräume zur Auflage gemacht", erklärt Steffi Bellmann, die Leiterin der Abteilung Allgemeine Lebensmittel. "Die Auflagen sind erfüllt worden und deshalb haben wir diese Räumlichkeiten auch wieder freigegeben."
Hätte die Betreiberin eine Möglichkeit gehabt, ihrem Personal andere Umkleidemöglichkeiten und Toiletten zur Verfügung zu stellen sowie einen alternativen Lagerraum zu nutzen, hätte der Restaurantbetrieb aus Sicht des Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamtes auch ohne Unterbrechung weiterlaufen können.
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