Die neuen KdU-Sätze gelten ab 1. August 2021. Der Stadtrat wird in seiner Sitzung am 13. September 2021 informiert.
Für das Gebiet der Stadt Leipzig treten damit die folgenden Werte in Kraft:
Die neuen KdU-Sätze gelten ab 1. August 2021. Der Stadtrat wird in seiner Sitzung am 13. September 2021 informiert.
Für das Gebiet der Stadt Leipzig treten damit die folgenden Werte in Kraft:
Größe der Bedarfsgemeinschaft | aktuell | neu | Differenz |
---|---|---|---|
1 Person | 294,93 Euro | 314,07 Euro | 19,14 Euro |
2 Personen | 387,69 Euro | 408,72 Euro | 21,03 Euro |
3 Personen | 499,07 Euro | 532,82 Euro | 33,75 Euro |
4 Personen | 562,08 Euro | 609,85 Euro | 47,77 Euro |
5 Personen | 644,51 Euro | 684,41 Euro | 39,90 Euro |
jede weitere Person | 67,85 Euro | 72,05 Euro | 4,20 Euro |
Größe der Bedarfsgemeinschaft | aktuell | neu | Differenz |
---|---|---|---|
1 Person | 52,91 Euro | 50,72 Euro | -2,19 Euro |
2 Personen | 70,54 Euro | 67,63 Euro | -2,91 Euro |
3 Personen | 88,17 Euro | 84,54 Euro | -3,63 Euro |
4 Personen | 99,93 Euro | 95,81 Euro | -4,12 Euro |
5 Personen | 111,68 Euro | 107,08 Euro | -4,60 Euro |
jede weitere Person | 11,76 Euro | 11,28 Euro | -0,48 Euro |
Für die Kosten der Unterkunft und Heizung werden im Jahr 2021 von der Stadt Leipzig voraussichtlich insgesamt 130,4 Millionen Euro ausgegeben (2020: 125 Millionen Euro).
Im Zeitraum Januar bis Dezember 2020 erhielten monatlich durchschnittlich 33.400 Bedarfsgemeinschaften Leistungen nach dem SGB II. Im Jahr zuvor waren es ähnlich viele Haushalte. Der in den Vorjahren stattgefundene Rückgang der Anzahl der leistungsberechtigten Haushalte trat im Jahr 2020 aufgrund der Corona-Pandemie so nicht ein.
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