Nicht betroffen von der Schließung sind Geschäfte des täglichen Bedarfs, unter anderem Lebensmittelhandel, Drogerien, Apotheken, Buchläden, Baumärkte und Sanitätshäuser (§ 4 Coronaschutzverordnung).
Die ab 1. April 2021 geltende Verordnung lässt die Möglichkeit einer inzidenzunabhängigen Öffnung von Handel und Museen ab 6. April 2021 zu, wenn sachsenweit nicht mehr als 1.300 Krankenhausbetten mit Covid-19-Patienten belegt sind. Auf dieser Grundlage hatte die Stadt Leipzig zunächst Öffnungen ab Dienstag – unter strengen Hygiene- und Testregelungen – geplant. Die Staatsregierung erwartet aber bereits unmittelbar nach Ostern ein Überschreiten der Bettenkapazität. Die Stadt Leipzig kann und wird daher voraussichtlich von dieser Öffnungsmöglichkeit keinen Gebrauch machen.
Die ab 1. April 2021 sachsenweit geltenden strengen Regelungen können maßgeblich helfen, die Infektionszahlen zu drücken und das Virus zurückzudrängen. Sachsen ist mit einer aktuellen 7-Tage-Inzidenz von 182,3 Neuinfektionen deutschlandweit am zweitstärksten von dem Virus betroffen.