39 bestätigte Masern-Erkrankungen konnten auf einen durch das Gesundheitsamt identifizierten Index-Fall zurückgeführt werden. Seit dem 2. März sind, ausgehend von diesem Index-Fall, keine neuen Erkrankungen mehr aufgetreten.
Allerdings sind Anfang März zwei Kinder an Masern erkrankt, die zwar auf eine gemeinsame Quelle zurückzuführen sind, aber mit dem o.g. Index-Fall nicht in Verbindung stehen.
Parallel sind in Leipzig seit dem 1. Januar sechs Einzelfälle aufgetreten, also Masern-Erkrankungen, die keinem Geschehen zugeordnet werden können und auch keinen epidemiologischen Zusammenhang untereinander haben.
Impfen schützt
Das Gesundheitsamt weist in diesem Zusammenhang erneut darauf hin, dass es sich bei Masern nicht nur um eine Kinderkrankheit handelt. Auch ungeimpfte erwachsene Menschen können daran erkranken und als Überträger weitere Personen ohne Impfschutz anstecken. Schutz bieten eine zweimalige Impfung gegen Masern (Mumps/Masern/Röteln) bzw. eine bereits überstandene Masern-Erkrankung.