Im ÖPNV muss weiterhin ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Gleiches gilt für Krankenhäuser und Arztpraxen, wobei hier eine FFP2-Maske empfohlen wird, wenn direkter Kontakt mit vulnerablen Personen besteht. In Pflegeeinrichtungen ist das Tragen einer FFP2-Maske verpflichtend.
In Gesundheitseinrichtungen müssen weiterhin Testpflichten beachtet werden. Geimpfte oder genesene Beschäftigte zum Beispiel in Pflegeeinrichtungen oder Pflegediensten müssen zweimal in der Woche einen Testnachweis vorlegen. Andernfalls ist weiterhin ein tagesaktueller Test erforderlich. Besucher benötigen für den Zutritt wie bisher jeweils einen negativen Test, unabhängig vom Impfstatus.
In Krankenhäusern sind geimpfte und genesene Beschäftigte und Besucher von der Testpflicht ausgenommen. Alle weiteren Mitarbeiter benötigen zweimal wöchentlich einen negativen Testnachweis. Für Besucher ohne Impf- oder Genesenennachweis ist ein tagesaktueller Test für den Zutritt erforderlich.