Saison-Kurzarbeitergeld während der Schlechtwetterzeit vermeidet Arbeitslosigkeit und hält Fachkräfte im Unternehmen. Die Schlechtwetter-Saison reicht für Beschäftigte aus Baubetrieben, dem Dachdeckerhandwerk sowie dem Garten-, Landschafts- und Sportplatzbaugewerbe vom 1. Dezember, für Gerüstbauer schon vom 1. November, bis jeweils zum 31. März des Folgejahres
Saison-Kurzarbeitergeld zahlt die Arbeitsagentur bei witterungsbedingten oder konjunkturell begründeten Arbeitsausfällen während der Schlechtwetterzeit. Bei Besserung der Witterung oder Auftragseingang können die Arbeitnehmer sofort wieder ihre Arbeit aufnehmen.
Eingearbeitete Mitarbeiter brauchen so nicht gekündigt zu werden und eine Arbeitslosmeldung bleibt ihnen damit erspart. Die Firmen und Arbeitsagenturen leisten so einen wichtigen Beitrag zur Fachkräftesicherung.
Kontakt und Informationen
Für alle Fragen zum Saison-Kurzarbeitergeld steht den Arbeitgebern das Team 031 unter der Telefonnummer 0341 91300031 oder per E-Mail an Leipzig-031-OS@arbeitsagentur zur Verfügung.