Agentur für Arbeit sichert Arbeitsplätze in Außenberufen
Die Schlechtwettersaison beschert dem Baugewerbe oft eine unfreiwillige Arbeitspause. Um dabei die drohende Arbeitslosigkeit von Beschäftigten zu vermeiden, können Betriebe des Baugewerbes, des Dachdeckerhandwerks und des Garten-, Landschafts- und Sportplatzbaus vom 1. Dezember bis zum 31. März Saison-Kurzarbeitergeld erhalten und damit ihre Mitarbeiter in der Schlechtwetterzeit im Unternehmen halten. Für Betriebe des Gerüstbaugewerbes beginnt die Schlechtwetterzeit bereits am 1. November.
Die Zahlung von Saison-Kurzarbeitergeld ist möglich, wenn aus wirtschaftlichen oder Witterungsgründen nicht gearbeitet werden kann und keine Arbeitszeitguthaben vorhanden sind. Neben dem Saison-Kurzarbeitergeld gibt es die Möglichkeit, weitere ergänzende Leistungen wie ZuschussWintergeld, MehraufwandsWintergeld zu zahlen, so der Sprecher der Arbeitsagentur Leipzig Hermann Leistner.
Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer profitieren vom Saison-Kurzarbeitergeld. Arbeitnehmer behalten ihren Arbeitsplatz und Unternehmen können mit ihrem eingearbeiteten Personal bei besserem Wetter oder Auftragseingang sofort wieder die Arbeit aufnehmen.
Weitere Informationen gibt es im Internet unter www.arbeitsagentur.de -> Unternehmen oder telefonisch unter 0341 913 4808.
Quelle: Agentur für Arbeit Leipzig)+++
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