„Saison-Kurzarbeitergeld zahlt die Arbeitsagentur Leipzig bei saisonalen Arbeitsausfällen, die witterungsbedingte oder wirtschaftliche Ursachen haben, für Arbeitnehmer des Baugewerbes. Dabei liegen die Vorteile für beide Seiten auf der Hand: Beschäftigte bleiben im Unternehmen und Betriebe behalten ihre Fachkräfte und können bei besserem Wetter oder Auftragseingang sofort wieder die Arbeit aufnehmen“, sagt die Vorsitzende der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Leipzig Elke Griese.
Hinweis
Zu beachten ist, dass das Unternehmen spätestens im Kalendermonat des Arbeitsausfalles auch diesen bei der Agentur für Arbeit anzeigt. Bei Arbeitsausfall aus wirtschaftlichen Gründen ist eine Erstanzeige notwendig.
Für weitere Informationen stehen die speziell auf diesem Gebiet tätigen Mitarbeiterinnen der Arbeitsagentur Leipzig unter der Telefonnummer 0341 / 58088 4808 oder per E-Mail: Leipzig.142-Arbeitgeber-Traeger@Arbeitsagentur.de zur Verfügung.
Informationen im Internet unter www.arbeitsagentur.de