Die verschließbaren Tore können in gewohnter Weise von 10 bis 16 Uhr kostenfrei für den Bootsverkehr genutzt werden. Diese Uhrzeiten gelten bis Ende April. Ab Mai (bis August) ist die Durchfahrt von 10 bis 20 Uhr, im September von 10 bis 19 Uhr und im Oktober von 10 bis 16 Uhr möglich.
Einschränkungen auf dem Floßgraben
Auch im Jahr 2018 gelten für die Nutzung des Floßgrabens die Einschränkungen im Rahmen der besonderen Schutzmaßnahmen für den Eisvogel (die entsprechende Allgemeinverfügung wurde im Leipziger Amtsblatt veröffentlicht). Vom 1. März bis zum 30. September darf der Floßgraben täglich von 11 bis 13 Uhr, von 15 bis 18 Uhr und von 20 bis 22 Uhr mit muskelkraftbetriebenen - also nicht motorisierten - Wasserfahrzeugen befahren werden. Außerhalb dieser Zeiten ist das Befahren des Floßgrabens verboten.