Es wird weiterhin auch in den Abendstunden und an den Wochenenden kontrolliert. Ebenso ist mit Verkehrskontrollen ist auch dort zu rechen, wo sich ansonsten Fuchs und Igel gute Nacht sagen.
Ausnahmen vom Weihnachtsfrieden
Ausgenommen vom Weihnachtsfrieden sind Entscheidungen zu Vorgängen, die andernfalls verjähren würden, sowie Bescheide, die aus Gründen der Gefahrenabwehr unumgänglich sind.