Nicht verzichtet wird jedoch auf die Kontrollen, das heißt, dass Rechtsverstöße weiter geahndet werden. Dies gilt auch für die Abendzeiten und am Wochenende.
Ausnahmen vom Weihnachtsfrieden sind Entscheidungen zu Vorgängen, die andernfalls verjähren würden oder Bescheide, die aus Gründen der Gefahrenabwehr unumgänglich sind.