Stadt Leipzig begrüßt Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts
Am heutigen Tage demonstrieren keine Anhänger der NPD in Leipzig, auch alle Gegenveranstaltungen sind verboten. Denn das Sächsische Oberverwaltungsgericht hat die gestrigen Beschlüsse des Verwaltungsgerichtes wieder aufgehoben und folgte damit der Argumentation der Stadt Leipzig, die sich auf eine Prognose der Polizeidirektion stützte.
Herzlichen Dank an alle, die sich im Vorfeld so deutlich gegen die NPD Kundgebung ausgesprochen haben", so Oberbürgermeister Burkhard Jung. "In Leipzig überlassen wir Nazis nicht ungehindert die Straßen und Plätze."
Auch Ordnungsbürgermeister Heiko Rosenthal begrüßt die Entscheidung des Sächsischen Oberverwaltungsgerichtes außerordentlich: "Ich bin sehr erleichtert, dass die Richter in Bautzen unserer Begründung gefolgt sind. Besonders die sehr gute Zusammenarbeit zwischen Versammlungsbehörde und Polizei, vor allem bei der Zuarbeit der Gefahrenprognose hat diesen Erfolg möglich gemacht.
Die Stadtverwaltung weist mit Nachdruck darauf hin, dass im Falle spontaner Versammlungen die Polizei diese vor dem Hintergrund der gerichtlichen Entscheidung und zur Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung umgehend auflösen wird.
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