Aufgrund der extrem ausgetrockneten Vegetation und den demzufolge stark reduzierten natürlichen Wasservorräten ist die Brandgefahr besonders hoch. Das Abbrennen von Pyrotechnik ab Kategorie 2, also typischem Silvester-Feuerwerk wie Raketen und Batterien, ist ohne Genehmigung verboten und kann mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
Mit Blick auf die bevorstehenden Schulanfangsfeiern am Samstag dem 11.08.2018 wird bitten wir Sie dringend, das Abbrennen von (illegalen) Feuerwerken unbedingt zu unterlassen. Das gilt auch für das Abbrennen von genehmigungsfreier Pyrotechnik der Kategorie 1 (bodennahes Kleinfeuerwerk).
Wegen der aktuellen Waldbrandgefahrenstufe 4 wird zudem nochmal darauf hingewiesen, dass ein Abbrennen von Lagerfeuern verboten ist. Schließlich besteht natürlich kein generelles Grillverbot, aber auch hier ist große Vorsicht geboten. So sollte die Feuerstelle immer im Blick gehalten werden, Löschwasser bereit stehen und keine heiße Grillkohle unsachgemäß entsorgt werden.