Die Garagen-Thematik zwischen Stadt und Betroffenen aus dem Schuldrechtsanpassungsgesetz wird nochmals und als Gesamtkomplex innerhalb der Stadtverwaltung geprüft. Hierzu ist das Dezernat Wirtschaft und Arbeit von Oberbürgermeister Burkhard Jung beauftragt worden, zeitnah einen für die Stadt einheitlichen Handlungsvorschlag unter Einhaltung des Ratsbeschlusses vom Februar 2007 sowie in Berücksichtigung der kommunalen Haushaltssituation vorzulegen.
Bis dahin werden von städtischer Seite keine weiteren Kündigungen von Garagenmietverträgen ausgesprochen. Wirtschaftsbürgermeister Uwe Albrecht: Die berechtigten Interessen der Garagenbesitzer sollen trotz der angespannten städtischen Haushaltssituation im weiteren Verfahren ausreichend berücksichtigt werden.
In diesem Kontext werden auch die Änderungskündigungen geprüft, die das Amt für Sport in seinem Zuständigkeitsbereich ausgesprochen und gleichzeitig mit einem neuen Mietangebot unterlegt hat, um eine Selbstnutzung für die Betroffenen weiterhin zu ermöglichen.
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