Die Stadt Leipzig teilt die Auffassung der Landesdirektion als Rechtsaufsichtsbehörde, dass bei Akteneinsicht von Stadträten der Datenschutz einen besonderen Stellenwert genießt. Die Behörde hatte der Stadt mitgeteilt, dass bei Angelegenheiten von großem öffentlichen Interesse der besondere Schutz persönlicher Daten beachtet werden müsse.
Der Datenschutzbeauftragte der Stadt hatte im Zusammenhang mit der Aufklärung der Ereignisse der sogenannten herrenlosen Grundstücke diesen besonderen Schutz dadurch umzusetzen versucht, dass Stadträte vor Akteneinsicht zusätzlichen Erklärungen unterzeichnen mussten. Dies hat die Landesdirektion jetzt als nicht zulässig bewertet. Die Stadt wird die Verpflichtungserklärungen nicht weiter vorlegen, gleichwohl aber nach eingehender Prüfung entscheiden, wie der Schutz sensibler Daten künftig gesichert bleibt.
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