Diese in anderen Städten bereits erfolgreich genutzte Möglichkeit hat der Gesetzgeber für gering verkehrsbelastete Straßenabschnitte vorgesehen, die aufgrund ihrer relativ geringen Breite nicht mit Radwegen oder Radfahrstreifen versehen werden können.
Schutzstreifen verlaufen ein- oder beidseits der Fahrbahn, sind in der Regel rund 1,3 m breit und mit einem Fahrradpiktogramm markiert. Von der Fahrbahn sind sie durch unterbrochenen Schmalstrich getrennt. Die zwischen den Schutzstreifen verbleibende Fahrbahn wird generell nicht durch Leitlinien getrennt. Sie ist aber breit genug, um die Begegnung von PKW zu ermöglichen. Begegnen einander zwei LKW oder PKW und LKW, kann der Schutzstreifen durch den motorisierten Verkehr mit genutzt werden was bei Radwegen und Radfahrstreifen rechtlich nicht zulässig ist. Allerdings muss dabei dem Radverkehr der Vorrang gewährt werden Kraftfahrzeuge können dann den Radverkehr nicht überholen. Das Halten und Parken auf den Schutzstreifen ist nicht gestattet.
Der Vorteil des Schutzstreifens besteht darin, dass die Verkehrsteilnehmer sehen, welcher Raum den verschiedenen Verkehrsarten zur Verfügung steht. Das erhöht die Sicherheit speziell der Radfahrer.
In Zukunft ist die Markierung von Schutzstreifen in weiteren Straßen im Stadtgebiet vorgesehen.text
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