Die Modalitäten, nach denen Eigentümer von Wohngebäuden Soforthilfe für ihre Juni-Hochwasser geschädigten Häuser beantragen können, stehen jetzt fest. Die Anträge können ab sofort bis zum 27. Juni 2013 beim Amt für Stadterneuerung und Wohnungsbauförderung (ASW) zur Bestätigung vorgelegt werden.
Die bestätigten Anträge werden dann vom ASW an die Sächsische Aufbaubank (SAB) weiter geleitet, wo sie bis spätestens 30. Juni 2013 vorliegen müssen. Die SAB entscheidet dann über die Bewilligung der Soforthilfe. Das Antragsformular ist in den Bürgerämtern und als Download erhältlich.
Die Soforthilfe beträgt einmalig bis zu 1.000 Euro pro Gebäude. Leistungsempfänger sind private Eigentümer bzw. Eigentümergemeinschaften. Juristische Personen sind ausgeschlossen. Mit ihr soll insbesondere die Bewohnbarkeit der Gebäude wiederhergestellt werden. Darunter fallen z. B., die Trockenlegung der Räume, die Sicherung des Hauses (Fenster, Türen) sowie die Funktionsfähigkeit der technischen Ausrüstung (Heizung, Abwasser, Elektrik).
Die Vorlage der Anträge erfolgt im:
Amt für Stadterneuerung und Wohnungsbauförderung
Sachgebiet Wohnungsbauförderung / Stadtumbau Ost
Prager Straße 118 136, Haus C, Zimmer 6.004
04317 Leipzig
zu folgenden Öffnungszeiten:
Montag bis Donnerstag 9:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Freitag 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Telefon: 0341 123-5483/ -5486/ -5439
Q???<br publish_date_day="" <a="" href="http://www.leipzig.de/de/buerger/formulare/Hauptamt/Soforthilfe_Antragsformular_Wohngebaeude.pdf" data-htmlarea-external="1" rtekeep="1" />Antragsformular zur Soforthilfe für Wohngebäude (PDF 140 kB)
Weitere Soforthilfen
- für Hochwasser-Betroffene in der Stadt Leipzig
- für vom Hochwasser geschädigte Unternehmen
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