Das Sächsische Staatsministerium der Finanzen hat in seiner Sitzung am 5. Juni 2013 eine Soforthilfe für Bürgerinnen und Bürger beschlossen, die vom aktuellen Juni-Hochwasser in Sachsen unmittelbar betroffen sind.
Bis zu 400?? pro Erwachsenen / 2000?? pro Haushalt
In einem ersten Schritt wurden der kreisfreien Stadt Leipzig 1,5 Mio. ?? am 6. Juni 2013 zur Verfügung gestellt. Daraus sollen jedem betroffenen Erwachsenen 400 ?? und jedem betroffenen minderjährigem Kind 250 ??, höchstens 2.000 ?? je Haushalt, einmalig als Soforthilfe gezahlt werden. Eine Antragstellung ist bis zum 25. Juni 2013 möglich.
Sofortige Auszahlung für Betroffene Das Geld ist zur sofortigen Auszahlung vorgesehen für:
Personen, die mit ihrem 1. Wohnsitz in Leipzig gemeldet sind und deren selbstgenutzter Wohnraum vom Juni-Hochwasser 2013 geschädigt wurde. Eine Schädigung liegt vor, wenn mindestens teilweise das Erdgeschoss oder höherliegende Etagen in Wohngebäuden durch Oberflächenwasser überflutet wurden und hierdurch Sachschäden entstanden sind.
Antragstellung vom 10.-25. Juni Die Antragstellung ist ab Montag, den 10. Juni 2013 bis einschließlich 25. Juni 2013 möglich.
Für die Auszahlung ist ein schriftlicher Antrag erforderlich. Das Antragsformular ist in allen Bürgerämtern der Stadt Leipzig erhältlich oder als Download.
Die Auszahlung der Soforthilfe erfolgt ausschließlich in der
Stadtkasse
Technisches Rathaus, Haus B,
Prager Straße 118 -136,
04317 Leipzig
im Zeitraum vom 10. Juni 2013 bis einschließlich 25. Juni 2013 zu folgenden Öffnungszeiten:
Montag bis Donnerstag 9:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Freitag 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Der Antragsteller hat seinen gültigen Personalausweis oder ein vergleichbares Dokument zur Feststellung seiner Identität vorzulegen. Q??<br publish_date_daysoforthilfeantrag,="" antrag,="" hilfeformular,="" formular,="" keywords?="" <a="" href="http://www.leipzig.de/de/buerger/formulare/Hauptamt/Soforthilfe_Antragsformular.pdf" data-htmlarea-external="1" rtekeep="1" />Antrag für Soforthilfe als Download (PDF 15 kB)
Weitere Soforthilfen
- für geschädigte Eigentümer von Wohngebäuden
- für vom Hochwasser geschädigte Unternehmen
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