Die Änderungen und Ergänzungen im Zuge der Fortschreibung des Flächennutzungsplans (FNP) und des Landschaftsplanes (LSP) liegen vor.
Am 25. Januar werden die Stadträte über die Entwürfe zur Billigung und Auslegung der FNP-Fortschreibung sowie zur Freigabe der LSP-Fortschreibung für die Öffentlichkeitsbeteiligung abstimmen. Damit wird ein weiterer Schritt in einem komplexen, mehrstufigen Verfahren in Angriff genommen.
Gründe für die Fortschreibung waren vor allem die Vergrößerung des Stadtgebietes durch Eingemeindungen und die sich daraus ergebenden Veränderungen sowie die wirtschaftlichen und demographischen Entwicklungen, die sich aus der steigenden Attraktivität Leipzigs als Wirtschafts- und Wohnstandort ergeben. Auch war neuen gesetzlichen Vorgaben Rechnung zu tragen.
Flächennutzungsplan und Landschaftsplan greifen ineinander. Ich bin davon überzeugt, dass das unter breiter Einbeziehung der Öffentlichkeit durchgeführte Änderungs- und Ergänzungsverfahren zu einer guten Grundlage für den nächsten Verfahrensschritt geführt hat, betont Baubürgermeister Martin zur Nedden. Leipzig wird am Ende des Verfahrens mit den fortgeschriebenen Plänen eine solide Entwicklungsbasis für das nächste Jahrzehnt haben. Und Stadtplanungsamtsleiter Jochem Lunebach ergänzt: Bei der Aktualisierung von Flächennutzungsplan und Landschaftsplan hat es einen Qualitätssprung gegeben: Beide sind erstmals durchweg digital erstellt worden. Das heißt nicht nur, dass deutlich größere Datenmengen bewältigt werden konnten, sondern auch, dass jetzt der Datenaustausch innerhalb der Stadtverwaltung, mit anderen Behörden sowie mit Lehre und Forschung effektiver und wirtschaftlicher möglich ist.
Öffentliche Auslegung:
- Nach der Beschlussfassung durch den Stadtrat liegen Flächennutzungs- und Landschaftsplan vom 28. Februar bis 27. März öffentlich aus (Neues Rathaus, 4. Etage, vor den Zimmern 499 bis 496).
- Die Auftaktveranstaltung findet am 28. Februar, 18 Uhr, im Festsaal des Neuen Rathauses statt.
- Zur Erläuterung der Pläne stehen Mitarbeiter des Stadtplanungsamtes an den März-Dienstagen (6., 13., 20. und 27. März) zwischen 15 und 18 Uhr bereit (Neues Rathaus, 4. Etage, Zi. 495 Turmzimmer).
Zum Flächennutzungsplan
Der Flächennutzungsplan ist nach dem Baugesetzbuch als vorbereitender Bauleitplan das geeignete Instrument, um die städtebauliche Entwicklung für das gesamte Stadtgebiet langfristig zu steuern. Er ist verbindliche Vorgabe für alle öffentlichen Planungen und für Bebauungspläne. Er orientiert sich an den verbindlichen Vorgaben des Landesentwicklungsplanes des Freistaats Sachsen (LEP) und der Regionalplanung Westsachsen des Regionalen Planungsverbandes Westsachsen. Dargestellt im Flächennutzungsplan werden insbesondere Bauflächen für den Wohnungsbau, für Gewerbebetriebe und öffentliche Gemeinbedarfseinrichtungen z. B. Bildungs- und Kultureinrichtungen oder Krankenhäuser , wichtige Verkehrstrassen, Grün- und Freiflächen, Flächen für die Land- und Forstwirtschaft sowie Wasserflächen.
Etwa ein Fünftel der Stadtfläche ist im FNP als Wohnbaufläche ausgewiesen, zehn Prozent als gewerbliche Bauflächen und drei Prozent als gemischte Bauflächen. Weit über die Hälfte des Stadtgebietes ist Freiflächen vorbehalten. Detailliertere Aussagen zu diesen trifft der
Landschaftsplan, dessen Fortschreibung eng auf die des FNP abgestimmt war. Der FNP stellt auch Bauerweiterungsflächen dar, d. h. er definiert die Flächen, auf denen prinzipiell auch gebaut werden kann. Entsprechend den Zielen und Trends der Stadtentwicklung sind diese Flächen im Vergleich zum alten FNP um rund 430 Hektar reduziert worden. Die Erschließung und Entwicklung von gewerblichen Bauflächen soll im wesentlichen auf den Nordosten und Norden Leipzigs beschränkt bleiben, wo bereits in der zurückliegenden Jahren die wesentlichsten Gewerbeansiedlungen stattfanden. Reserveflächen für den Wohnungsbau nimmt der fortgeschriebene FNP um insgesamt 250 Hektar zurück, vor allem im Südwesten und Südosten der Stadt.
Zum Landschaftsplan
Dieses Planwerk ist Grundlage für die zielgerichtete und umfassende ökologische Entwicklung des gesamten Leipziger Stadtgebietes. Seine Inhalte und Ziele gehen in die Bauleitplanung ein. Der LSP dient auch als Prüfinstrument für die Umweltverträglichkeit von Plänen und Programmen. Laut Sächsischem Naturschutzgesetz ist die Landschaftsplanung eine kommunale Pflichtaufgabe. Der Landschaftsplan orientiert sich an den Vorgaben des Regionalplanes Westsachsen und an verschiedenen Fachplanungen des Naturschutzes, der Wasserwirtschaft und der Waldentwicklung, erarbeitet aber auch eigenständige Konzepte, z.B. für die Erholung und zur Entwicklung des Freiraumsystems. Er analysiert und bewertet den Ist-Zustand der Flächen und zeigt ihr Entwicklungspotenzial etwa zur Nutzung von Brachen als neue Grünräume im Wohnumfeld oder für Kompensationsmaßnahmen bei der Erschließung von bislang unbebauten Flächen auf. Dabei zielt er nicht nur auf die Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen. Er zeigt auch Möglichkeiten auf, die Lebensqualität für die Bürger zu heben und die Anziehungskraft der Stadt für Unternehmen als Bildungs-, Forschungs- und Wirtschaftsstandort zu heben.
Räumliches Leitbild des LSP ist die Sicherung und Fortentwicklung des Systems der ringförmig und vernetzten Freiflächen des Leipziger Stadtgebietes und des Umlandes. Das Planwerk umfasst u. a. detaillierte Darstellungen und Angaben zu Themen wie Grün- und Landwirtschaftsflächen, Böden, Wasser, Klima und Luft, Arten und Biotopen, Erholung und Landschaftsbild. Es untersucht die verschiedenen Räume mit Blick auf ihre Nutzbarkeit unter ökologischem Aspekt. Ferner verortet es auf dem Stadtgebiet zwölf integrierte landschafts-räumliche Leitbilder mit wesentlichen Zielen von der naturnahen Flussauenlandschaft und der Agrarlandschaft über innerstädtische Freiräume der Block- bzw. Blockrandbebauung, Villengebiete und Freiräume der Großsiedlungen bis zu Freiräumen an Industrie- und Gewerbestandorten, großflächigen Gleisanlagen und auf Arealen ehemaliger militärischer Anlagen.
Bei Wohn-, Verkehrs- und Gewerbeentwicklungen, aber auch bei eigenständigen Grünplanungen (z. B. Gleisgrünzug Plagwitzer Bahnhof, Modellflächen des Urbanen Waldes) wird der LSP zu Rate gezogen. Gleichzeitig wächst seine Bedeutung für Planung und Umsetzung von Projekten, gemeindeübergreifende Programme, (z.B. Handlungskonzept Grüner Ring) und als Lieferant umweltbezogener Schlüsselinformationen wie auch als Prüfinstrument für die Umweltverträglichkeit von Plänen und Vorhaben.
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