Das Ziel einer solchen städtebaurechtlichen Satzung besteht darin, die ansässige Bevölkerung vor Verdrängungsprozessen zu schützen, die vor allem durch bestimmte Modernisierungsmaßnahmen an Wohngebäuden und Wohnungen verursacht werden. So genannte Luxussanierungen sollen damit in den identifizierten Stadtteilen verhindert und die Bevölkerungsmischung in den Wohngebieten erhalten werden. Zugleich soll jedoch der Wohnungsbau in Leipzig nicht ausgebremst werden, da nur der Wohnungsbestand betrachtet wird. Baubürgermeisterin Dorothee Dubrau sagt: "Soziale Erhaltungssatzungen sind ein in anderen Städten bereits erfolgreich erprobtes städtebauliches Instrument mit indirekter Wirkung auf die Miethöhe. Sie unterbinden Modernisierungen über den gängigen Standard hinaus. So soll in Leipzig preisgünstiger Wohnraum erhalten werden."
Stadtrat hatte Voruntersuchung zur Einführung von Sozialen Erhaltungssatzungen beschlossen
Der Stadtrat hatte Ende 2018 eine gesamtstädtische Voruntersuchung zur Einführung von Sozialen Erhaltungssatzungen beschlossen, für zehn Gebiete hatte es einen Aufstellungsbeschluss gegeben. Nun wurden über vertiefende Detailuntersuchungen sechs Areale identifiziert, in denen Relevanz zu einer Satzung laut Baugesetzbuch besteht: Die Wohnbebauung in diesen Stadträumen verzeichnet ein erhöhtes Aufwertungspotenzial, zudem ist der Markt von einem erhöhten Druck zur Aufwertung geprägt. Für Bürgerinnen und Bürger besteht hier eine Gefahr der Verdrängung.
Bauvorhaben, Rückbauten und Nutzungsänderungen sind vorab durch die Stadt zu genehmigen
Eigentümer wären in den genannten Bereichen künftig verpflichtet, alle Bauvorhaben, Rückbauten und Nutzungsänderungen vorab durch die Stadt genehmigen zu lassen. Dazu zählen dann auch Maßnahmen, die laut sächsischer Bauordnung keiner Baugenehmigung bedürfen. Grundlage für die Genehmigungen bilden vorab ermittelte Kriterien des so genannten Leipziger Ausbaustandards: Mehr als die Hälfte der Wohnungen im betrachteten Gebiet verfügen über diesen Standard. Die Installation eines überdimensionierten Balkons oder nicht erforderliche Grundrissänderungen wären beispielsweise kritisch. Bauliche Änderungen, die dem durchschnittlichen Standard der Wohnungen und Wohngebäude dienen, werden jedoch immer genehmigt. Das Baugesetzbuch sieht vor, dass jedes Vorhaben im Einzelfall zu prüfen ist. Das Amt für Wohnungsbau und Stadterneuerung wird in den Satzungsgebieten Eigentümer, Mieter und alle interessierten Bürger zu den Neuregelungen informieren.
Der Stadtrat entscheidet voraussichtlich in seiner Sitzung im Juni 2020 über die Sozialen Erhaltungssatzungen. Diese sowie die entsprechenden Genehmigungskriterien wurden bisher bereits mit Stadträten verschiedener Fachausschüsse diskutiert, mit Vertretern der Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft mbH (LWB) und der Genossenschaften, dem Verein Haus und Grund, ausgewählten Bauträgern sowie dem Mieterverein und Vertretern von "Stadt für alle". Abschließend wurde das von Oberbürgermeister Burkhard Jung initiierte "Bündnis für bezahlbares Wohnen" informiert. Die vorgelegten Genehmigungskriterien werden vom Bündnis mehrheitlich als zielführend empfunden.