Das Verfahren der Einzelfreigaben wird seit vielen Jahren in gleicher Weise gehandhabt und hat vor allem haushaltsrechtliche Gründe. So wird die überwiegende Zahl der Baumaßnahmen anteilig aus Fördermitteln finanziert, die im Haushalt bereits mit veranschlagt sind, aber vor Beginn der Maßnahme naturgemäß noch nicht bereitgestellt wurden. Im Zuge der Einzelbetrachtung wird daher vor Freigabe der Auszahlung geprüft, ob ein entsprechender Fördermittelbescheid vorliegt und somit die im Haushalt veranschlagten Finanzmittel auch zur Verfügung stehen. Das Verfahren zur Einzelfreigabe ist unkompliziert und erfolgt auf Arbeitsebene zwischen den Fachämtern und der Stadtkämmerei.
"Für die Stadt Leipzig lautet die oberste Priorität, die im Doppelhaushalt für die nächsten Jahre bereitgestellten Mittel für dringend benötigte Investitions- und Instandhaltungsmaßnahmen schnell zum Einsatz zu bringen", sagt Finanzbürgermeister Torsten Bonew. "Die aus haushaltsrechtlichen Gründen dennoch erforderlichen Prüfschritte richten sich nach dieser Devise und sind entsprechend schlank und unkompliziert gestaltet. Bei besonders dringlichen Maßnahmen in den Bereichen Kita und Schule werden zudem Ausnahmen gemacht. Durch das Freigabeverfahren wird keine einzige Investitionsmaßnahme verzögert."
Hintergrund "vorläufige Haushaltsführung"
Einzelne Bestandteile des Doppelhaushaltes 2017/2018, beispielsweise Kreditaufnahmen, müssen gemäß Sächsischer Gemeindeordnung durch die Rechtsaufsichtsbehörde genehmigt werden. Daher befand sich die Stadt Leipzig in der Zeit zwischen dem Beschluss des Haushalts am 1. Februar 2017 und dessen finaler Ausfertigung nach Vorliegen der Genehmigung in der vorläufigen Haushaltsführung. In dieser Zeit darf die Stadt nur Aufwendungen und Auszahlungen leisten, zu denen sie gesetzlich verpflichtet ist, und Vorhaben aus der vorangegangenen Haushaltsperiode fortsetzen.