Weil Leipzig wächst wurde die Zahl der Wahlvorstände in Wahllokalen und in der Briefwahlstelle in diesem Jahr deutlich erhöht. Daher müssen viele neue Helfer gefunden werden. Voraussetzungen für die Wahlhelfertätigkeit sind die deutsche oder die Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedsstaates, ein Mindestalter von 18 Jahren sowie der Hauptwohnsitz in Leipzig. Wahlhelfer erhalten - je nach Funktion - eine Entschädigung in Höhe von 40 bis 60 Euro.
Weitere Informationen
Auf www.leipzig.de/wahlhelfer können Interessenten gleich online ihre Bereitschaft zur Mitarbeit erklären. Zusätzliche Informationen erhalten Sie telefonisch unter der Nummer 0341 123-2888 oder direkt vor Ort im Stadthaus (Burgplatz 1, Zimmer 244) von Mitarbeitern des Amtes für Statistik und Wahlen.