Ein-Personen-Haushalte, die nur geringe Einkommen, Renten oder Grundsicherungsleistungen beziehen, haben zunehmend Probleme, in Leipzig preisgünstigen Wohnraum zu finden. Auch der Schwerpunkt der bisher erteilten Wohnberechtigungsscheine liegt bei Ein-Personen-Haushalten. Die neue Fachförderrichtlinie „Kleine Wohnungen“ sieht daher vor, Investoren beim sozialen Wohnungsbau zu fördern und die Mieten kleiner Haushalte zu subventionieren. Dies betrifft Wohnungen mit einer Fläche von 35,25 bis 45 Quadratmeter.
Die Mieten der geförderten Wohnungen müssen sich dann 15 Jahre lang im Bereich der so genannten Kosten der Unterkunft bewegen, können also von Menschen aufgebracht werden, die Grundsicherung beziehen. Die Miethöhe von Wohnungen unter 35,25 Quadratmetern liegt generell im Bereich der Kosten der Unterkunft. Für den Zeitraum von 15 Jahren hat die Stadt auch das Benennungsrecht für die entsprechenden Wohnungen, kann also deren Mieter vorschlagen. Die Fördermittel werden nach laufendem Baufortschritt ausgezahlt.
Die bestehende Fachförderrichtlinie „Große Wohnungen“ unterstützt Investoren bereits, die Wohnungen für Haushalte ab fünf Personen bauen, deren Mieter nur über geringe Einkünfte verfügen oder auf Grundsicherung angewiesen sind. Auch hierfür fehlen auf dem Leipziger Mietmarkt passende preiswerte Angebote.
Weitere Informationen zum Programm und die Antragsformulare gibt es unter www.leipzig.de/sozialewohnraumfoerderung.
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