Der Stadtrat entscheidet abschließend darüber. Für 2020 und 2021 war diese Gebührenaussetzung bereits erfolgt und die Regelung wurde wirtschaftlich gut aufgenommen. Andere Gebührenaussetzungen der letzten beiden Jahre wurden dagegen nicht verlängert.
Sondernutzungsgebühren werden in der Regel dann fällig, wenn Gastronomen öffentliche Straßen, Wege und Plätze nutzen möchten, etwa für ihre Freisitze oder Imbisswägen. Mit der Neuregelung entfällt hierfür nun zwar die Gebühr – weiterhin notwendig ist allerdings die Antragsstellung, um beispielsweise die Verkehrssicherheit und Auswirkungen auf Dritte beurteilen zu können.
Andere Sondernutzungen wieder gebührenpflichtig
Anders als im vergangenen Jahr werden nun die Gebühren für Sondernutzungen wie Werbeanlagen vor Geschäften, Veranstaltungswerbung und Promotion wieder regulär erhoben. Die gebührenfreie Veranstaltungswerbung beispielsweise führte 2021 zu einer Vervielfachung der Werbepappen, so dass in vielen Fällen anstelle von sonst 50 bis zu 500 Werbeschilder aufgehängt und die Zeiträume dafür ganz erheblich verlängert wurden. Dieser Wildwuchs soll nicht weiter gefördert werden.
Die Stadt verzichtet mit dem Gebührenerlass auf geschätzte Einnahmen in Höhe von rund 350.000 Euro, um die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie für in Leipzig tätige Unternehmen abzumildern.