Die Stadt Leipzig lädt die in Israel lebende Erbenermittlerin Shoshana Rappeport ein, gemeinsam die von ihr vertretenen Erbenfälle über Grundstücke in der Stadt zu besprechen. Frau Rappeport hatte am Mittwoch in einem Zeitungsinterview die Fälle aus ihrer Sicht dargelegt. Sie selbst ist auf die Verwaltung bislang nicht zugegangen, was die Stadt sehr bedauert.
Zu den von Frau Rappeport genannten Fällen erklärt die Stadt:
Gorkistraße 51:
Diese Immobilie fällt nicht in das Rechtsgebiet der gesetzlichen Vertretung, sondern gehörte zu den sogenannten offenen Vermögensfragen. Als solcher wurde der Fall Anfang der 1990er Jahre entschieden, das Grundstück ist rückübertragen worden. Die Ansprüche möglicher NS-Verfolgter waren durch Beteiligung der Jewish Claims Conference (JCC) am Verfahren gewahrt.
Magdalenenstraße 18:
Eine gesetzliche Vertretung wurde eingesetzt und durch das Rechnungsprüfungsamt (RPA) der Stadt in seinem Bericht 2012 auch für rechtens erklärt, weil die Behörden zuvor erfolglos nach Erben gesucht hatten. Das RPA folgte in seiner Bewertung dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Gleichwohl zeigte das RPA Mängel im Verfahren auf (überzählige Anwaltsvergütung, keine Verzinsung), die aber im Zuge der Aufarbeitung behoben werden.
Das Grundstück wurde 1998 auf Grundlage eines amtlichen Verkehrswertgutachtens verkauft, 2008 meldeten sich Erben, im Jahr 2010 wurde ihnen ihr Anteil ausbezahlt.
Elsterstraße 32:
In diesem Fall war ein gesetzlicher Vertreter eingesetzt, nachdem das Verkehrs- und Tiefbauamt wegen ausstehender Gebühren wie auch das Amt zur Regelung offener Vermögensfragen (ARoV) erfolglos nach Erben gesucht hatten. Der Verkauf des Grundstücks erfolgte im Jahr 2007 nach Verkehrswertgutachten. Der Erlös liegt auf dem Verwahrkonto der Stadt, Erben haben sich bislang nicht gemeldet. Auch hier waren die Ansprüche möglicher NS-Verfolgter durch Beteiligung der JCC am Verfahren gewahrt.
Die in den Medien getroffenen Aussagen von Frau Rappeport über angebliche Korruption im Zusammenhang mit den Erbfällen weist die Stadt entschieden zurück. Nach den Untersuchungen durch das Rechnungsprüfungsamt wie auch durch die Staatsanwaltschaft liegen für solche Anschuldigungen bislang keinerlei Hinweise vor.
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